Kommentar zum Runderlass vom 16.02.2017 zur Anspruchsduldung
Das niedersächsische Innenministerium hat einen Runderlass zur Anspruchsduldung zum Zweck der Berufsausbildung nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG veröffentlicht RdErl._16.02.2017_Ausbildungsduldung__60a_Abs._2_AufenthG-2. Die Runderlasse vom 21.07. und 06.09.2016 wurden zeitgleich aufgehoben. Durch die im...