Familienzusammenführung

Das Recht auf Ehe und Familie genießt in Deutschland einen hohen Stellenwert und ist in der Verfassung verankert. Für Geflüchtete ist dies von zentraler Bedeutung, da ein Familienleben in der Regel nur im Aufnahmeland möglich ist. Aus verschiedenen völkerrechtlichen Vereinbarungen – etwa der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der UN-Kinderrechtskonvention – leitet sich ein Anspruch auf Familienzusammenführung ab. Dieser ist im deutschen Aufenthaltsgesetz verankert und gilt derzeit für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ist der Auffassung, dass ein Zusammenleben der Familie für alle Menschen möglich sein muss. Insbesondere Geflüchtete, die aufgrund von Flucht und Vertreibung von ihrer Familie getrennt wurden, sind in permanenter Sorge um ihre Angehörigen. Sie stehen unter einem immensen Druck, wenn sie sich selbst in Sicherheit befinden, während sie wissen, dass ihre Angehörigen im Kriegsgebiet zwischen den Fronten stehen oder unter miserablen Bedingungen in Geflüchtetenlagern ausharren. Zudem nimmt die Familienzusammenführung eine wichtige Rolle beim Ankommen Geflüchteter in die aufnehmende Gesellschaft ein. Gerade für besonders vulnerable Gruppen, die aufgrund der gefährlichen Fluchtwege nicht gemeinsam fliehen konnten, ist die Möglichkeit des Familiennachzugs von großer Bedeutung. Deshalb muss die Bundesregierung ihrer Verantwortung nachkommen, das Recht auf Familienleben schnell und unbürokratisch umzusetzen.

Die Umsetzung des Rechtes auf Familiennachzug wird über ein Visumverfahren ermöglicht. Dieses Verfahren ist sehr komplex und zeitaufwendig und wird durch viele bürokratische Hürden erschwert. Im Folgenden geben wir einen Überblick über aktuelle rechtliche Regelungen und praktische Abläufe. Diese Hinweise sollen keine individuelle Beratung ersetzen. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich gerne an uns.

Inhalt

I. Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz

II. Familienzusammenführung nach der Dublin III-VO

II. Stellungnahmen und politische Kommentare

Materialien

Zahlreiche Materialien zum Familiennachzug sind zu finden bei den Materialien für die Beratung im Kapitel Familienzusammenführung.

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