Studium – Nicht-ukrainische Staatsangehörige
Schüler:innen und Studierende, die aufgrund ihrer Flucht aus der Ukraine ihren Sekundarschulabschluss bzw. ihr erstes Studienjahr nicht abschließen konnten, können sich trotzdem für ein Studium in Deutschland bewerben, sofern sie über eine Fiktionsbescheinigung oder...