24.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

Für die Aufnahme aus dem Ausland kann aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 S. 1 AufenthG erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis muss erteilt werden, wenn das Bundesinnenministerium „zur Wahrung politischer...

24.2 Wohnen, Umziehen und Reisen

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG erhalten, können Sie sich selbst eine Wohnung suchen. Das Jobcenter bzw. das Sozialamt übernimmt dafür die Miete, solange Sie kein oder nur geringes eigenes Einkommen haben....
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