Das Recht auf Asyl

[Oktober 2019]

Das Recht auf Asyl wurde nach dem Zweiten Weltkrieg im Grundgesetz (GG) als Grundrecht verankert. Als die Zahl der Asylbewerber:innen Anfang der 1990er Jahre anstieg, wurde dieses Recht durch eine Änderung des GG eingeschränkt. Heute spielt das in Artikel 16a GG kodifizierte Asylgrundrecht für die Schutzgewährung nur noch eine untergeordnete Rolle. Wichtiger sind die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die einer großen Zahl von Geflüchteten einen Anspruch auf Schutz als anerkannte Flüchtlinge vermittelt, und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die ergänzenden, sogenannten „subsidiären Schutz“ bei drohender Menschenrechtsverletzung im Herkunftsland gewährleistet.

26 Jahre nach dem sogenannten Asylkompromiss von 1993 erleben wir derzeit die Renaissance einer rückwärtsgewandten und diskriminierenden Flüchtlingspolitik, wie wir sie aus den 90er Jahren kannten. Von der 2015 propagierten „Willkommenskultur“ ist kaum mehr die Rede. Die innenpolitische Agenda wird beherrscht von der Diskussion um Abschiebungen und Maßnahmen zur weiteren Ausgrenzung und Diskriminierung bestimmter Flüchtlingsgruppen durch Flüchtlingslager, Sachleistungen, Leistungskürzungen und Arbeitsverbote.

In den 90er Jahren veranlasste massive Gewalt gegen Personen, die für Ausländer:innen gehalten wurden, die Politik zu einer Einschränkung des Verfassungsrechtes auf Asyl. Auch heute wird eine steigende Zahl tätlicher Übergriffe auf Geflüchtete, Migrant:innen und Menschen muslimischen Glaubens nicht mit Maßnahmen für eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik beantwortet, sondern mit neuen gesetzlichen Restriktionen. Sechs maßgebliche Gesetzespakete mit asylrechtlichen Verschärfungen wurden in den letzten vier Jahren durchgesetzt.

Außenpolitisch bemühen sich die Staaten der Europäischen Union (EU) um einen Schulterschluss durch eine möglichst lückenlose Abschottung gegen Flüchtlinge. Mit Erfolg – die Zahlen der ankommenden Schutzsuchenden in Europa sind gesunken. Gründe dafür sind die Schließung der sogenannten Balkanroute, der EU-Türkei-Deal, die Blockade der Seenotrettung sowie die verstärkte Sicherung der EU-Außengrenzen. Damit zieht sich die EU aus der Verantwortung für den Flüchtlingsschutz zurück und nimmt schwere Menschenrechtsverletzungen in Kauf. Seenotretter:innen werden kriminalisiert, die Situation in den maßlos überfüllten Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln ist katastrophal, und etliche EU-Länder weigern sich Geflüchtete aufzunehmen.

Auch Unterstützer:innen sehen sich vermehrt Angriffen ausgesetzt. Mit zynischen Wortschöpfungen wie „Asyltourismus“ und „Anti-Abschiebe-Industrie“ versuchen Teile der Bundesregierung, das wichtige Engagement von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen zu denunzieren. Flüchtlingshelfer:innen und Ehrenamtliche, 2015 noch gefeiert als Held:innen einer Willkommenskultur, geraten in die Defensive und sollen sich rechtfertigen, wenn sie geflüchtete Menschen dabei unterstützen, zu ihren Rechten zu kommen. Mit neuen, weit reichenden Gesetzesverschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht wird Deutschlands Rechtsstaatlichkeit und das Europäische Asylsystem nicht nur verbal, sondern auch faktisch immer weiter ausgehöhlt.

Dieser Text stammt aus der 2. Fassung der Broschüre Mal ehrlich! Flucht und Asyl in Niedersachsen, die der Flüchtlingsrat Niedersachsen gemeinsam mit der Stiftung Leben & Umwelt in erster Fassung im April 2017 und in überarbeiteter Fassung im Oktober 2019 herausgegeben hat. Vertiefende Informationen finden sich in unserem Leitfaden für Flüchtlinge.

Weiterlesen: Wer bekommt Asyl in Deutschland

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