9.3 Arbeit und Ausbildung
Arbeit Als subsidiär Schutzberechtigte*r mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 S. 1, Alt. 2 AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen. Die Ausländerbehörde schreibt einen entsprechenden...