Bundesrat bittet Bundesregierung um Ausweitung der Beschäftigungsduldung

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, 3. Juli, einem Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg, dem sich später das Land Bremen angeschlossen hat, zugestimmt, der die Bundesregierung um Änderungen bei der Beschäftigungsduldung, die in § 60d Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgelegt ist, bittet. Der § 60d AufenthG soll um den Absatz 1a ergänzt werden. Dort soll bestimmt werden, dass bei Personen, die vor dem 29. Februar 2016 nach Deutschland eingereist sind, auch Zeiten der Aufenthaltsgestattung mitgezählt werden, um die Voraussetzungen nach § 60d Absatz 1 Nr. 2 zu erfüllen. Darin wird verlangt, dass Antragsteller:innen auf eine Beschäftigungsduldung mindestens zwölf Monate im Besitz einer Duldung sein müssen.

Mit der angestrebten Änderung könnten dann also Antragsteller:innen, die bis zum 29. Februar 2016 eingereist sind auch mit kürzeren Vorduldungszeiten gleich eine Beschäftigungsduldung erhalten, wenn sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen, wie v.a. eine seit mindestens 18 Monaten ausgeübte Beschäftigung von mindestens 35 Stunden/Woche (20 Stunden/Woche bei Alleinerziehenden) und die eigenständige Lebensunterhaltssicherung durch diese Beschäftigung seit 12 Monaten.

Mit dieser vom Bundesrat erbetenen Regelung soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass etliche Asylantragsteller:innen aus der Zeit vor März 2016 sehr lange in Asylverfahren hingen, inzwischen aber seit längerem in Beschäftigung sind und die Arbeitgeber:innen ihre Beschäftigten nicht verlieren wollen. Es steht also v.a. ein wirtschaftliches Interesse und weniger ein humanitärer Aspekt im Vordergrund der erwünschten Gesetzesänderung.

Ein weitergehender Antrag des Freistaates Thüringen, der vorsah – unabhängig vom Datum der Einreise – grundsätzlich Zeiten der Aufenthaltsgestattung mit zu zählen, wurde vom Bundesrat nicht angenommen. Tatsächlich wird die nun angenommene Entschließung des Bundesrates -so sie später Gesetz würde- weiterhin etliche Geduldete in Beschäftigung von einer halbwegs gesicherten Bleibeperspektive ausschließen. Es ist nicht nachzuvollziehen, wieso geduldete Geflüchtete, die ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbsarbeit sichern können, weiterhin von Abschiebung bedroht sind, so lange sie nicht zwölf Monate Duldungszeiten hinter sich haben. Das kann weder im Sinne der Geflüchteten noch der Arbeitgeber:innen sein.

In der Pressemitteilung von Baden-Württembergs Innenminister Strobl zur vom Bundesrat gefassten Entschließung wird die Begrenzung auf Personen, die bis zum 29.02.2016 eingereist sind (einmal mehr) mit der Vermeidung eines „Pull-Effektes“ begründet, dessen Existenz man aber getrost in Frage stellen darf, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die ganz große Mehrzahl der Asylantragsteller:innen der letzten Jahre aus Ländern kommt, die unumstritten als Krisen- und Kriegsländer anerkannt sind.

Ein weiterer „Konstruktionsfehler“ in der Beschäftigungsduldung ist ihre zeitliche Befristung bis zum 31.12.2023 und ihre Begrenzung auf Personen, die bis zum 1. August 2018 eingereist sind. Es wird absehbar auch unter den nach dem 01.08.2018 eingereisten Menschen immer wieder zahlreiche Geduldete geben, die dauerhaft nicht ausreisen können und nicht abgeschoben werden dürfen. Grundsätzlich müsste in Fällen, in denen Geduldete nicht zuletzt über eine Beschäftigung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis unter deutlich erleichterten Bedingungen als z.B. über den § 25b AufenthG eröffnet werden. So lange dies nicht der Fall ist, stellt die Beschäftigungsduldung zumindest eine gewisse Perspektive dar.

Wir erwarten aber zunächst, dass die Bundesregierung wenigstens der Entschließung des Bundesrates folgt und zumindest zu dieser Ausweitung der Beschäftigungsduldung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.

Niedersachsens Landesregierung hat sich im Bundesrat bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag enthalten.

Mehr

Drucksachen zur Entschließung des Bundesrates in Sachen Beschäftigungsduldung

Presseinformation des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 03. Juli 2020

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2 Gedanken zu „Bundesrat bittet Bundesregierung um Ausweitung der Beschäftigungsduldung“

  1. Hallo,
    ich finde den Kommentar und die Forderung äußerst gut und sinnvoll Wir (Verband der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer) stimmen gerade darüber ab, wie wir diesen Text unterstützen können.
    Dürfen wir den Text benutzen, zitieren? Wenn ja, wie?

    Viele Grüße
    Jochen

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