# Arbeit
14.3 Arbeit und Ausbildung
Arbeit Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen. Die Ausländerbehörde schreibt einen entsprechenden Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ in Ihre Aufenthaltserlaubnis. Auch eine selbstständige...
14.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium
Deutschkurse Integrationskurse Seit 2005 gibt es in Deutschland ein einheitliches Konzept für einen so genannten “Integrationskurs” für Personen mit dauerhafter Aufenthaltsperspektive. Einen Anspruch darauf, einen Integrationskurs zu besuchen, haben Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis nach...
15. Aufenthaltserlaubnis über nachhaltige Integration (d.h.: Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG)
Durch das Gesetz durch Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung gibt es seit dem 01.08.2015 erstmals eine sog. „stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung“. Das bedeutet, wenn eine Person mit einer Duldung, die seit sechs Jahren bzw. beim...
15.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
Unterkapitel 15.1.1 Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG 15.1.2 Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 4 AufenthG 15.1.3 Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 6 AufenthG
15.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
Wohnen Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erhalten, haben Sie auch das Recht, eine eigene Wohnung zu beziehen. Das Jobcenter bzw. das Sozialamt (wenn Sie nicht erwerbsfähig sind) übernimmt dafür die Miete,...
15.3 Arbeit und Ausbildung
Arbeit Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen. Die Ausländerbehörde schreibt einen entsprechenden Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ in Ihre Aufenthaltserlaubnis. Auch eine selbstständige...
15.4 Soziale Sicherung
Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie Anspruch auf soziale Leistungen. Welche Sozialleistungen Sie erhalten können, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. Wenn Sie bereits längere Zeit gearbeitet haben, erhalten Sie unter Umständen das so...
10.3 Arbeit und Ausbildung
Arbeit Als national Schutzberechtigte*r mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs. 3 AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen. Die Ausländerbehörde schreibt einen entsprechenden Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ in...
11.5 Beschäftigungsduldung
Durch das Migrationspaket wurde eine weitere neue Form der Duldung, die sog. Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG geschaffen. Sie soll erteilt werden, wenn Sie eineinhalb Jahre gearbeitet haben und weitere Voraussetzungen erfüllen und nach...