17.3 Arbeit und Ausbildung

Ihre Zugang zum Arbeitsmarkt hängt davon ab, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG oder nach § 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG haben. a) Zugang zum Arbeitsmarkt bei einer Aufenthaltserlaubnis...

15.4 Soziale Sicherung

Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie Anspruch auf soziale Leistungen. Welche Sozialleistungen Sie erhalten können, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. Wenn Sie bereits längere Zeit gearbeitet haben, erhalten Sie unter Umständen das so...

15.2 Wohnen, Umziehen und Reisen

Wohnen Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erhalten, haben Sie auch das Recht, eine eigene Wohnung zu beziehen. Das Jobcenter bzw. das Sozialamt (wenn Sie nicht erwerbsfähig sind) übernimmt dafür die Miete,...

15.3 Arbeit und Ausbildung

Arbeit Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen. Die Ausländerbehörde schreibt einen entsprechenden Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ in Ihre Aufenthaltserlaubnis. Auch eine selbstständige...

8.3 Arbeit und Ausbildung

Arbeit Als anerkannte/r Asylberechtigte/r oder anerkannter Flüchtling mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs. 1 oder Abs. 2 S. 1, Alt. 1AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen....

9.3 Arbeit und Ausbildung

Arbeit Als subsidiär Schutzberechtigte*r mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 S. 1, Alt. 2 AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen. Die Ausländerbehörde schreibt einen entsprechenden...
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