Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Ausländische Bildungsnachweise wie Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplome können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einem niedersächsischen Schulabschluss gleichgestellt werden. Außerdem können berufliche Erstausbildungen in Verbindung mit bestimmten Weiterbildungen in diesen Berufen unter Umständen eine Hochschulzugangsberechtigung für...
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