Meldung vom Donnerstag den 21.01.2010 - Abgelegt unter: Aktuelles, Pressemitteilungen - 4 Kommentare »
Der Brief des BMI vom 16. Dezember 2009, mit dem das BAMF um die Vermeidung von Entscheidungen gebeten wird, die eine Vollziehbarkeit der Abschiebung herbeiführen, wird vom niedersächsischen Innenministerium in Frage gestellt: Das MI erklärte gegenüber dem Flüchtlingsrat auf Anfrage, man sei mit dem BMI-Schreiben “nicht zufrieden” und werde sich mit der Bitte um Änderung der angeregten Praxis mit dem Bundesinnenministerium in Verbindung setzen. Das Schreiben des BMI liefe bei entsprechender Umsetzung auf einen faktischen, wenn auch nicht erklärten Abschiebungsstopp hinaus.
Unklar ist derzeit, in welchem Ausmaß die Bundesländer der Bitte des BMI gefolgt sind, von Abschiebung betroffene syrische Flüchtlinge auf die Möglichkeit zu verweisen, beim BAMF zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zu prüfen: Während Schleswig-Holstein die Ausländerbehörden schriftlich dazu angewiesen hat, hat Niedersachsen es bei einem unverbindlichen Hinweis auf die Möglichkeit belassen, sich an das BAMF zu wenden, und ansonsten betont, es gäbe keinen Abschiebungsstopp. Weitere Stellungnahmen von Innenministerien der Länder liegen uns derzeit nicht vor. Tarek Rashou wurde aus Dresdener Abschiebungshaft entlassen, in Büren sollen aber weiterhin aus syrische Flüchtlinge inhaftiert sein. Eine Inhaftierung von Flüchtlingen aus Syrien dürfte jedoch spätestens dann rechtswidrig sein, wenn über die Stellung eines Folgeantrags eine Vollziehbarkeit der Abschiebung auf der Grundlage des o.g. BMI-Schreibens nicht (mehr) gegeben ist.
Die politischen Versuche des niedersächsischen Innenministeriums, das BMI zu einer Rücknahme seines Schreibens vom 16. Dezember 2009 zu veranlassen, sind um so empörender, als der neueste ad-hoc-Lagebericht des Auswärtigen Amts vom 28.12.2009 die Berichte über eine Verfolgung von Flüchtlingen nach ihrer Abschiebung bestätigt. » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Freitag den 15.01.2010 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen - Keine Kommentare »
Die nachfolgende Presseerklärung von PRO ASYL problematisiert den Eiertanz der Behörden im Umgang mit syrischen Flüchtlingen in Deutschland: Trotz nachgewiesener und vom Auswärtigen Amt bestätigter Fälle von Inhaftierung syrischer Flüchtlinge nach ihrer Abschiebung gibt es bislang keinen bundesweiten Abschiebungsstopp. Auch in Niedersachsen gibt es nur einen windelweichen Erlass, der ausdrücklich keinen Stopp bei Abschiebungen vorschreibt und den Verweis von abschiebungsgefährdeten Flüchtlingen auf die Möglichkeit, beim Bundesamt einen Folgeantrag zu stellen, in das Belieben der Ausländerbehörden stellt.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen schließt sich der PRO ASYL – Forderung nach einem sofortigen Abschiebungsstopp und einer Aufkündigung des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens ausdrücklich an. Die Komplizenschaft deutscher Behörden mit der syrischen Diktatur auf dem Rücken von Flüchtlingen muss sofort ein Ende finden.
gez. Kai Weber
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung vom 15. Januar 2010
Auswärtiges Amt legt ad hoc-Bericht zur abschiebungsrelevanten Lage in Syrien vor
Nach Abschiebung Haft und Verfolgung
PRO ASYL fordert Aufkündigung des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens und Abschiebungsstopp
Dramatische Fakten zum Schicksal von aus Deutschland abgeschobenen Syrern erhält ein jetzt bekannt gewordener “Ad hoc Ergänzungsbericht zum Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Arabischen Republik Syrien”, der das Datum vom 28. Dezember 2009 trägt. PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf, unverzüglich Konsequenzen aus diesem Dokument zu ziehen und einen sofortigen Abschiebungsstopp nach Syrien zu verhängen. Das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen, das die Kooperation in Sachen Abschiebungen in den Folterstaat Syrien bilateral regelt, ist zu kündigen und ab sofort nicht mehr anzuwenden.
Das Auswärtige Amt berichtet in seinem Ergänzungsbericht über drei Fälle von Inhaftierungen unmittelbar bzw. kurz nach der Abschiebung aus Deutschland, die bekannt geworden sind. In allen drei Fällen wurden Anfragen des Auswärtigen Amtes an die syrischen Behörden mit der Bitte um Auskunft über Verbleib und Haftgründe gestellt ” ohne Reaktion. Das alleine wäre schon Grund genug, das Abkommen aufzukündigen.
Einer der Abgeschobenen, der zunächst nach ßberprüfung der Personalien an der Grenze nach Syrien einreisen durfte, wurde später inhaftiert. Ihm wird vorgeworfen, falsche Informationen über den syrischen Staat im Ausland verbreitet zu haben. “Erfahrungen aus der Beobachtung der Menschenrechtslage lassen eine Haftstrafe von zwei bis drei Jahren als realistische Erwartung erscheinen,” so das Auswärtige Amt. Konkret stütze sich die Anklage auf den Vorwurf, der Betroffene habe in Deutschland an einer Demonstration gegen das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen teilgenommen. Wenn die Teilnahme an einer Demonstration gegen das Rückübernahmeabkommen, die der Betroffene im übrigen bestreitet, vom syrischen Regime de facto als staatsfeindliche Tätigkeit gewertet wird, dann macht dies deutlich, dass demokratische Staaten mit dem syrischen Regime keine Abkommen schließen dürfen, die Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben.
“Bereits der Abschluss des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens war ein in Deutschland weithin unterbewerteter Skandal, nahe an der Komplizenschaft mit dem syrischen Regime,” so PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic. Nach der aktuellen Bewertung der asyl- und abschiebungsrelevanten Lage durch das AA ist deutlich, was zu tun ist:
- Abschiebungsstopp
- Rücknahme des Abkommens
- veränderte Anerkennungspraxis beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, nachdem das syrische Regime seinen Charakter als Verfolgerstaat durch seine Aktivitäten gegen Abgeschobene aus Deutschland erneut deutlich gemacht hat.
Kontakt:
Tel.: 069 23 06 95
E-Mail: presse@proasyl.de
Zum Hintergrund:
Das Bundesministerium des Innern hat sich, nachdem Fälle der Inhaftierung rückgeführter Syrer bekannt geworden waren, im Dezember 2009 an die Innenministerien der Länder gewandt. Es hat mitgeteilt: “Aufgrund der derzeit unklaren Lage bei der Rückkehr abgelehnter Asylbewerber wird das BAMF gebeten, vorerst keine Ablehnungen von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet auszusprechen und Entscheidungen über Folgeanträge vorläufig zurückzustellen. In diesen Fällen haben Rechtsbehelfe regelmäßig keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen könnten daher ohne weiteres nach Syrien abgeschoben werden, was angesichts der derzeitigen Situation problematisch erscheint. Eine Entscheidung über diese Fälle soll erst nach einer aktualisierten Lagebewertung durch das AA erfolgen. Positive Entscheidungen sowie (nicht sofort vollziehbare) Ablehnungen von Asylanträgen als einfach unbegründet erfolgen weiterhin. Unabhängig davon werden die Länder gebeten, bis zu einer abschließenden Klärung (u.a.: aktueller Lagebericht AA) anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und mit Blick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse sich im Einzelfall ggf. mit BAMF abzustimmen.”
Bewertung:
Nachdem der Bericht des AA vorliegt, muss dieser Eiertanz aufhören. Formulierungen wie, anstehende Abschiebungen seien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, haben schon in der Vergangenheit in anderen Fallkonstellationen keine dauerhafte Wirkung gezeigt. Ein Großteil der syrischen Asylantragsteller müsste nach der aktuellen Informationslage auch im Folgeverfahren anerkannt werden. Abschiebungen nach Syrien sind inakzeptabel, weil die aktuellen Vorkommnisse lediglich die Fortsetzung und Bestätigung der bisherigen syrischen Politik der dauerhaften Menschenrechtsverletzungen sind.
Meldung vom Donnerstag den 14.01.2010 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen - Keine Kommentare »
Der Landkreis Harburg plant, ein Roma-Paar und fast alle gemeinsamen Kinder aus dieser Verbindung demnächst in den Kosovo abzuschieben ” mit Ausnahme des Sohnes Ismail (16 J.), der unbestritten einen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzt. Der 16-jährige Ismail G. hat mit einer ebenfalls minderjährigen Frau ein Kind gezeugt, welches die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Als Vater dieses Kleinkindes darf Ismail nicht aus Deutschland abgeschoben werden. Ismail wohnt mit seiner Freundin und dem deutschen Kind bei seinen Eltern und Geschwistern, die nun alle abgeschoben werden sollen.
Für den Landkreis Harburg scheint eine Abschiebung der Eltern von Ismail kein Problem zu sein: Nachdem Ismail mit seiner Freundin eine Familie gegründet habe, sei er doch nun selbst “Familienoberhaupt”. Nach der Abschiebung seiner Eltern werde er “auch ohne die Hilfe der Familie zurechtkommen”. Wenn es mal eng werde, könne der minderjährige Mann sich durchaus an die Eltern seiner Freundin in Bremerhaven wenden oder die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Es seien “keine Gründe ersichtlich”, warum den Eltern des 16-jährigen Ismail ein Aufenthaltsrecht oder eine Duldung zustehen könnte, nachdem für Ismail ein Aufenthaltsrecht als Vater eines deutschen Kindes entstanden sei.
Das Vorgehen des Landkreises Harburg ist unerhört und verfassungswidrig (Verstoß gegen Artikel 6 des Grundgesetzes). Minderjährige Kinder benötigen die gesetzliche Vertretung durch ihre Eltern. Sie benötigen die unersetzbare Hilfe und Unterstützung der Eltern. Minderjährige Kinder müssen sich darauf verlassen können, dass die Behörden dieses Eltern-Kind-Verhältnis schützen und achten. Dies gilt auch für Jugendliche, die in der ßbergangsphase zur Volljährigkeit sich schon mehr oder weniger selbständig verhalten. Eine Aufweichung der scharfen Grenze zwischen Minderjährigkeit und Volljährigkeit kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass man gelegentlich Kinder schon ab 16 wählen lässt. » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Dienstag den 12.01.2010 - Abgelegt unter: Aktuelles, Pressemitteilungen - Keine Kommentare »
Bereits am 10. Dezember 2009 hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem aufsehenerregenden Beschluss die Praxis des Bundesamts als verfassungswidrig gerügt, Flüchtlingen den Bescheid, dass ein Asylverfahren nach dem Dublin II – Abkommen in Deutschland nicht durchgeführt wird, erst unmittelbar vor der Abschiebung “auf dem Weg zum Flughafen” auszuhändigen (siehe Presseerklärung von PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 16.12.2009).
Nun hat auch das OVG Lüneburg im Beschwerdeverfahren die Zustellungspraxis des BAMF gegeißelt und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt: “§ 31 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG schreibt ausdrücklich vor, dass die Entscheidung des Bundesamtes unverzüglich zuzustellen ist. Wenn daher – wie hier nach Aktenlage – aus Sicht des Bundesamtes feststeht, dass die Abschiebung in den zuständigen Staat (§27a AsylVfG) durchgeführt werden kann, so ist die diesbezügliche Abschiebungsanordnung auch dem betroffenen Ausländer zuzustellen”, heißt es in dem unanfechtbaren Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 06.01.2010 – Az. 11 ME 588/09 – über die Beschwerde des BAMF, die im ßbrigen auch aus formellen Gründen abgelehnt wurde.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss jetzt endlich seine flächendeckend angewandte, verfassungswidrige Praxis beenden, den Rechtsweg durch eine möglichst späte Zustellung des Bescheids auszuhebeln. Das Rechtsschutzgebot des Artikels 19 IV GG gilt – das ist nun obergerichtlich festgestellt – auch für die Dublin II – Bescheide des BAMF.
Meldung vom Dienstag den 5.01.2010 - Abgelegt unter: Aktuelles, Pressemitteilungen - 5 Kommentare »
Der Versuch des Landkreis Wesermarsch, die Abschiebung eines Flüchtlings nach Syrien durchzusetzen, ist heute im letzten Moment verhindert worden: Der Betroffene befand sich bereits bei der Bundespolizei in Frankfurt und sollte um 15 Uhr abgeschoben werden.
Seit dem vom BMI verfügten Abschiebungsmoratorium für Flüchtlinge aus Syrien am 16.12.2009 war dies bundesweit der bislang erste und einzige Abschiebungsversuch nach Syrien. Das BMI hatte aufgrund diverser Fälle von Festnahme nach Abschiebung die Bundesländer gebeten, auf Abschiebungen nach Syrien vorerst zu verzichten und auf die Möglichkeit der Folgeantragstellung hinzuweisen.
Das nach Bekanntwerden des Abschiebungsversuchs um 10 Uhr eingeschaltete niedersächsische Innenministerium hatte die Abschiebung bis 13.00 Uhr nicht gestoppt und war für uns telefonisch nicht mehr zu erreichen. Die Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch teilt stattdessen mit, dass das Innenministerium die Abschiebung befürwortet habe. Daraufhin stellte der vom Refugium Wesermarsch kurzfristig beauftragte Rechtsanwalt Hausin aus Oldenburg beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylfolgeantrag beim Bundesamt in Oldenburg. Dieses ordnete vor einigen Minuten an, dass die Abschiebung nicht vollzogen werden dürfe.
Es spricht für sich, wie das niedersächsische Innenministerium mit der Bitte des BMI verfahren ist, vor dem Hintergrund mehrerer Fälle von Inhaftierungen nach Abschiebung vorerst keine Flüchtlinge mehr nach Syrien abzuschieben. Auch drei Wochen nach Eintreffen des Schreibens des Bundesinnenministeriums weiß in Niedersachsen offenbar keine einzige Ausländerbehörde davon. Die Ignoranz der niedersächsischen Landesregierung ist unerträglich.
gez. Kai Weber
Meldung vom Mittwoch den 16.12.2009 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen - 1 Kommentar »
PRO ASYL und Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern Konsequenzen: Aushebelung des Rechtswegs durch späte Zustellung muss beendet werden
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unternimmt einiges, um Asylsuchenden, für die angeblich ein anderer EU-Staat zuständig ist, den Rechtsweg zu verbauen. Den betroffenen Flüchtlingen wird der schriftliche Bescheid, dass ein Asylverfahren in Deutschland nicht durchgeführt wird, erst am Tag der Abschiebung ausgehändigt. Damit wird der Rechtsschutz für die Betroffenen ausgehebelt.
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Meldung vom Montag den 14.12.2009 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen - 1 Kommentar »
Hannover (epd). Der Auslandsbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Schindehütte, hat einen Abschiebestopp in den Kosovo gefordert. Besonders die drohende Abschiebung von 10.000 Roma aus Deutschland zurück in den Kosovo sei bedenklich, erklärte Schindehütte zum Internationalen Tag der Menschenrechte an diesem Donnerstag in Hannover:
“Eine Rückkehr in Sicherheit und Würde ist für diese Menschen nach wie vor nicht möglich.” Zehn Jahre nach dem Ende des Kosovo-Krieges sei die Situation von Minderheiten immer noch von ethnischen Spannungen und Armut geprägt. Nach UN-Angaben sei die Anzahl von ethnisch motivierten gewaltsamen ßbergriffen in den vergangenen Jahren zwar gesunken. Das sei jedoch vor allem in getrennten Wohngebieten der Fall, in gemischten Gebieten sei ein friedliches Zusammenleben verschiedener Ethnien dagegen nicht gewährleistet, betonte der EKD-Auslandsbischof. Es gebe nach wie vor Gewaltdrohungen und ßbergriffe. Besonders die Roma und andere Minderheiten hätten es schwer, ihre sozialen Rechte wahrzunehmen. Zudem stelle die Existenzsicherung die Abgeschobenen vor große Probleme. Die Arbeitslosenquote im Kosovo liege derzeit bei 45 Prozent. Wegen der prekären Lage sowie im Hinblick auf die historische Verantwortung Deutschlands aus der NS-Zeit müssten Bundesinnenminister Thomas de Mazière (CDU) und die Innenminister der Länder, die Abschiebungen von Minderheitenangehörigen in den Kosovo zu stoppen, forderte Schindehütte. Der Gedenktag am 10. Dezember erinnert an die Annahme der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen. epd lnb bas mir/10.12.2009
Meldung vom Montag den 14.12.2009 - Abgelegt unter: Aktuelles, Pressemitteilungen - Keine Kommentare »
Ab sofort kann hier der Alternative Menschenrechtsbericht 2009 gelesen bzw. heruntergeladen werden.
Meldung vom Donnerstag den 10.12.2009 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen - Keine Kommentare »
“Historische Verantwortung wahrnehmen: bedingungsloser Schutz für Roma”
Bislang 2.000 Menschen unterstützen gemeinsamen Aufruf
Presseerklärung vom 08.12.2009
Heute vor 71 Jahren erging der Runderlass von Heinrich Himmler “zur Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen der Rasse heraus”. Aus diesem Anlass überreichen die Flüchtlingsräte gemeinsam mit PRO ASYL und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten dem Bundesinnenministerium die ersten 2000 Unterschriften unter den Aufruf “Historische Verantwortung wahrnehmen: bedingungsloser Schutz für Roma”.
ßber 500.000 Roma und Sinti wurden unter der Nazi-Herrschaft in Europa ermordet. Nach der Befreiung vom Faschismus mussten die als “Zigeuner” diffamierten Menschen lange um ihre Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes kämpfen. Roma und Sinti, die die KZs überlebt hatten, erhielten im Nachkriegsdeutschland lange Zeit keine oder nur geringe Entschädigungen. Erst 2008 wurde in Berlin der erste Spatenstich getan für ein Mahnmal, das an die ermordeten Roma und Sinti erinnern soll. » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Montag den 7.12.2009 - Abgelegt unter: Aktuelles, Pressemitteilungen - Keine Kommentare »
Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz zur Altfallregelung bleiben weit hinter den Erwartungen zurück und sind insgesamt enttäuschend. Hier ein kleiner ßberblick vorliegender Stellungnahmen:
Presseerklärung des Flüchtlingsrats Niedersachsen
Presseerklärung von PRO ASYL
Presseerklärung des Roma-Treffens
Presseerklärung der Grünen im Landtag
Presseerklärung von “Jugend ohne Grenzen”
Ein ausführlicher Bericht zur IMK-Demo am 2.12.2009 in Bremen sowie weitere Stellungnahmen und Hintergrundinformationen finden sich hier.
Grundlagenpapier von Flüchtlingsräten und PRO ASYL: Hartherzige Vorschläge zum Bleiberecht