Neuer Landeserlass zur Durchführung des Härtefallverfahrens nach § 23 a AufenthG
Das niedersächsische Innenministerium hat im Nachgang der Änderung der niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung zum 01.01.2016 mit Datum vom 29.09.2016 einen neuen Runderlass zur Durchführung des Härtefallverfahrens herausgegeben. Der Vorgängererlass vom 18.11.2013 ist damit mit Ablauf des...