3.3 Voraussetzungen für die Feststellung von anderen („nationalen“) Abschiebungsverboten
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie nicht in Ihr Herkunftsland abgeschoben werden, auch wenn Sie weder als Asylberechtigte*r, Flüchtling noch als subsidiär Schutzberechtigte/r anerkannt wurden: Verbot der Abschiebung nach § 60 Abs. 5 AufenthG aufgrund...