12.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

Vollziehbar ausreisepflichtig werden Flüchtlinge nach dem negativen Abschluss des Asylverfahrens. Aber auch Flüchtlinge, die ohne Visum nach Deutschland kommen oder nach Ablauf des Visums in Deutschland bleiben und kein Asyl beantragen, sind vollziehbar ausreisepflichtig...

12.2 Wohnen, Umziehen und Reisen

Erstaufnahmeeinrichtungen Auch Flüchtlinge, die ohne Visum einreisen und gleich eine Duldung beantragen (also kein Asylverfahren durchlaufen), können sich ihren Aufenthaltsort nicht aussuchen. Wenn nicht direkt eine Abschiebung erfolgt oder Abschiebungshaft angeordnet wird, werden sie...

12.4 Soziale Sicherung

Wenn Sie noch nicht arbeiten oder wenn Ihr Arbeitseinkommen nicht ausreicht, haben Sie einen Anspruch auf Sozialleistungen: Entweder “Grundleistungen” nach §§ 3-4, 6-7 AsylbLG oder – nach jetzt 18 Monaten Leistungsbezug – Sozialleistungen nach...
Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!