# Aufenthaltsrecht
12.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
Vollziehbar ausreisepflichtig werden Flüchtlinge nach dem negativen Abschluss des Asylverfahrens. Aber auch Flüchtlinge, die ohne Visum nach Deutschland kommen oder nach Ablauf des Visums in Deutschland bleiben und kein Asyl beantragen, sind vollziehbar ausreisepflichtig...
12.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
Erstaufnahmeeinrichtungen Auch Flüchtlinge, die ohne Visum einreisen und gleich eine Duldung beantragen (also kein Asylverfahren durchlaufen), können sich ihren Aufenthaltsort nicht aussuchen. Wenn nicht direkt eine Abschiebung erfolgt oder Abschiebungshaft angeordnet wird, werden sie...
14.1.1 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG
Jugendlichen und jungen Volljährigen soll eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG erteilt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind a) Alter im Zeitpunkt der Antragstellung Personen ab 14 Jahren bis zur Vollendung...
12.3 Arbeit und Ausbildung
In den ersten drei Monaten in Deutschland können Flüchtlinge mit einer Duldung eine Arbeitserlaubnis nur für die Arten von Arbeit erhalten, bei denen die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung der Arbeitserlaubnis nicht zustimmen muss....
14.1.2 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG haben und noch minderjährig sind, können Ihre Eltern oder einem personensorgeberechtigten Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis § 25a Abs. 2 S. 1 AufenthG erhalten, wenn die...
12.4 Soziale Sicherung
Wenn Sie noch nicht arbeiten oder wenn Ihr Arbeitseinkommen nicht ausreicht, haben Sie einen Anspruch auf Sozialleistungen: Entweder “Grundleistungen” nach §§ 3-4, 6-7 AsylbLG oder – nach jetzt 18 Monaten Leistungsbezug – Sozialleistungen nach...
14.1.3 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG
Haben Ihre Eltern oder der personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis § 25a Abs. 2 S. 1 AufenthG erhalten (vgl. Kapitel 14.1.2), kann deren minderjährigen Kinder, also Ihren Geschwistern unter 18 Jahren, eine Aufenthaltserlaubnis nach §...
14.1.4 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis § 25a Abs. 1 AufenthG erhalten (vgl. Kapitel 14.1.1), soll Ihrem Ehe- oder Lebenspartner*in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 3AufenthG erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:...