14.1.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
Wohnen Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erhalten, haben Sie auch das Recht, eine eigene Wohnung zu beziehen. Das Jobcenter bzw. das Sozialamt (wenn Sie nicht erwerbsfähig sind) übernimmt dafür die Miete,...