14.1.5 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 4 AufenthG
Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis § 25a Abs. 1 AufenthG erhalten (vgl. Kapitel 14.1.1), soll Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 4 AufenthG erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt...