20.3 Überstellungshaft
Im Rahmen des Dublin III-Verfahrens (siehe Kapitel 6.1) dürfen -nach einer Einzelfallprüfung – Personen zur Sicherstellung von Überstellungsverfahren in Haft genommen werden, wenn eine erhebliche Fluchtgefahr besteht, die Haft verhältnismäßig ist und „weniger einschneidende...