Änderungen im Härtefallverfahren in Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es gravierende Änderungen zum Härtefallverfahren: Annahme von Härtefallanträgen: Nach neuester Praxis werden Härtefallanträge erst angenommen, wenn sie „vollständig“sind. „Vollständig“sind sie nach Auffassung des MI dann nicht, wenn sie nicht alle in...