von Eike Andreas Seidel
„Arbeit soll sich wieder lohnen“ – dieser Satz trifft häufig leider nicht auf Asylbewerber*innen zu, die oft jahrelang um ihre Anerkennung kämpfen müssen, in dieser Zeit es aber geschafft haben, durch eigene Erwerbsarbeit sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen und nicht mehr auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind.
Trotz all dieser Leistungen bleiben sie Menschen zweiter Klasse, vor allem wenn sie Kinder haben. Sie erfahren die allgemeine Kinderfeindlichkeit in unserer Gesellschaft in besonderer Weise.
Im aktuellen Fall geht es um 500.– EUR Steuerrückerstattung, die das Ehepaar bekommen würde, wenn die Eheleute anerkannt wären. Da sie aber im Anerkennungsverfahren sind (sie klagen gegen ihre Ablehnung), wird dieser Kinderfreibetrag nicht angerechnet. Grund: Als Asylbewerber*innen haben sie auch keinen Anspruch auf Kindergeld. Kleiner Trost: Wenn sie anerkannt würden, käme eine Nacherstattung in Betracht.
Schon allein die Verweigerung von Kindergeld bedeutet einen Nachteil gegenüber anerkannten Asylbewerber*innen von EUR 3.108.– pro Kind im Jahr.
Da diese Familien bei einem Einkommen wenig über der Grundsicherung auch keinen Kinderzuschlag erhalten, entfallen auch weitere Leistungen. Bei schulpflichtigen Kindern werden Klassenfahrten und -ausflüge, das Mittagessen in der Schule, das Schulpaket, die kostenlose Ausleihe von Schulbücher, Nachhilfe, Beiträge zu sportlichen oder kulturellen Maßnahmen anders als bei anerkannten Asylbewerber*innen (auch ohne eigenes Einkommen) nicht bezuschusst. Diese Leistungen betragen pro Kind und Schuljahr noch einmal annähernd 1.000.– EUR (ohne Nachhilfe).
Was lernen wir daraus: Eine Familie von Asylbewerber*innen mit schulpflichtigen Kindern, muss pro Kind mindestens 4.000.– EUR mehr im Jahr verdienen, um anderen Familien gleichgestellt zu sein.
Im aktuellen Fall arbeitet der Vater nun schon 3 Jahre lang in Festanstellung mit einem Einkommen von etwas über 3.000.– brutto; die Ehefrau hat es letztes Jahr eigenständig mit ihrem nun dreijährigen Kind übers Mittelmeer hierher geschafft. Die Familie hat eine eigene Wohnung und wird, wenn das zweite Kind im Oktober geboren wird, auch Wohngeld erhalten (bisher liegen sie knapp unter der Bewilligungsgrenze). Das wäre es dann aber auch mit der Unterstützung.
Der Fall stellt ein Fortsetzung der Dokumentation von „Paritätischen Wohlfahrtsverband“ und „Save the children“ von diesem Frühsommer dar, die ähnliche Unsäglichkeiten im Asylbewerberleistungsgesetz benennt. Hier geht es um eine Familie, die wegen eigenen Verdiensts keine Leistungen aus diesem Gesetz mehr bezieht.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...