Zwischenbilanz Abschiebungshaft
Seit 3 ½ Monaten gibt es mit § 62d AufenthG eine Rechtsgrundlage für die Beratung in Abschiebungshaft: Betroffene haben Anspruch auf die Beratung durch eine:n Anwält:in, sofern sie anwaltlich noch nicht vertreten werden. Das...