Niedersächsische Anwendungshinweise des § 25a und § 25b Aufenthaltsgesetz für gut integrierte Jugendliche und Erwachsene
Am 3. Juli 2019 hat das niedersächsische Innenministerium an die Ausländerbehörden umfangreiche Anwendungshinweise zur Erteilung des §25a und §25b Aufenthaltsgesetz geschickt.