17.2 Wohnen, Umziehen und Reisen

Wohnen Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs. 4 S. 1 oder Abs. 5 AufenthG erhalten, können Sie sich selbst eine Wohnung suchen. Das Sozialamt übernimmt dafür die Miete, solange Sie kein oder...

17.3 Arbeit und Ausbildung

Ihre Zugang zum Arbeitsmarkt hängt davon ab, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG oder nach § 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG haben. a) Zugang zum Arbeitsmarkt bei einer Aufenthaltserlaubnis...

17.4 Soziale Sicherung

a) Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG oder nach § 25 Abs. 5 AufenthG, wenn die Entscheidung über die Aussetzung Ihrer Abschiebung noch keine 18 Monate zurückliegt; d.h. dass...

12.6 Familienleistungen

Kindergeld Jede deutsche Familie hat unabhängig von ihrer Einkommenssituation Anspruch auf ein monatliches Kindergeld von 204 Euro im Monat für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro...

13. Asylfolgeantrag

Wenn es neue Gründe gibt, die im Asylverfahren bislang nicht geprüft wurden bzw. erst nach Abschluss des Asylverfahrens bekannt wurden, ist unter Umständen ein zweiter Asylantrag (so genannter “Folgeantrag”) sinnvoll. In diesem Fall prüft...
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