# Materialien
14.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium
Deutschkurse Integrationskurse Seit 2005 gibt es in Deutschland ein einheitliches Konzept für einen so genannten “Integrationskurs” für Personen mit dauerhafter Aufenthaltsperspektive. Einen Anspruch darauf, einen Integrationskurs zu besuchen, haben Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis nach...
12.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
Vollziehbar ausreisepflichtig werden Flüchtlinge nach dem negativen Abschluss des Asylverfahrens. Aber auch Flüchtlinge, die ohne Visum nach Deutschland kommen oder nach Ablauf des Visums in Deutschland bleiben und kein Asyl beantragen, sind vollziehbar ausreisepflichtig...
15. Aufenthaltserlaubnis über nachhaltige Integration (d.h.: Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG)
Durch das Gesetz durch Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung gibt es seit dem 01.08.2015 erstmals eine sog. „stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung“. Das bedeutet, wenn eine Person mit einer Duldung, die seit sechs Jahren bzw. beim...
12.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
Erstaufnahmeeinrichtungen Auch Flüchtlinge, die ohne Visum einreisen und gleich eine Duldung beantragen (also kein Asylverfahren durchlaufen), können sich ihren Aufenthaltsort nicht aussuchen. Wenn nicht direkt eine Abschiebung erfolgt oder Abschiebungshaft angeordnet wird, werden sie...
15.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
Unterkapitel 15.1.1 Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG 15.1.2 Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 4 AufenthG 15.1.3 Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 6 AufenthG
12.3 Arbeit und Ausbildung
In den ersten drei Monaten in Deutschland können Flüchtlinge mit einer Duldung eine Arbeitserlaubnis nur für die Arten von Arbeit erhalten, bei denen die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung der Arbeitserlaubnis nicht zustimmen muss....
15.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
Wohnen Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erhalten, haben Sie auch das Recht, eine eigene Wohnung zu beziehen. Das Jobcenter bzw. das Sozialamt (wenn Sie nicht erwerbsfähig sind) übernimmt dafür die Miete,...
10.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG soll erteilt werden, wenn das Bundesamt ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG festgestellt hat. Durch die Entscheidung des Bundesamtes oder des...
10.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
Wohnen Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG erhalten, können Sie sich selbst eine Wohnung suchen. Das Jobcenter bzw. das Sozialamt übernimmt dafür die Miete, solange Sie kein oder nur geringes...