12.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

Vollziehbar ausreisepflichtig werden Flüchtlinge nach dem negativen Abschluss des Asylverfahrens. Aber auch Flüchtlinge, die ohne Visum nach Deutschland kommen oder nach Ablauf des Visums in Deutschland bleiben und kein Asyl beantragen, sind vollziehbar ausreisepflichtig...

12.2 Wohnen, Umziehen und Reisen

Erstaufnahmeeinrichtungen Auch Flüchtlinge, die ohne Visum einreisen und gleich eine Duldung beantragen (also kein Asylverfahren durchlaufen), können sich ihren Aufenthaltsort nicht aussuchen. Wenn nicht direkt eine Abschiebung erfolgt oder Abschiebungshaft angeordnet wird, werden sie...

15.2 Wohnen, Umziehen und Reisen

Wohnen Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erhalten, haben Sie auch das Recht, eine eigene Wohnung zu beziehen. Das Jobcenter bzw. das Sozialamt (wenn Sie nicht erwerbsfähig sind) übernimmt dafür die Miete,...
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