17.5 Medizinische Versorgung
Wenn Sie nicht arbeiten und über das Arbeitsverhältnis krankenversichert sind, richtet sich Ihre medizinische Versorgung nach Ihrem Sozialleistungsbezug: a) Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG oder nach § 25...