Beschulung in Erstaufnahmeeinrichtungen
Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die in niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen leben, wird der Schulbesuch verwehrt. Betroffen sind davon vor allem Minderjährige aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“,, denn diese Personengruppe wird laut §47 Absatz 1a AsylG...