Aufenthaltserteilung und -verlängerung für syrische Studierende
Gemäß einer Vereinbarung zwischen den Innenministern von Bund und Ländern erhalten syrische Studierende eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG, wenn sie mit Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach § 16 AufenthG bereits im Lande...