Kontoeröffnung mit Duldung bleibt Problem

Da immer mehr Kommunen auch in Niedersachsen dazu übergehen, Geld statt Gutscheine auszuzahlen, ist das Thema Kontoeröffnung mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung wieder stärker in der Diskussion. Dies kann im Einzelfall schwierig sein. Nachfolgendmöchte ich noch ein paar Informationen dazu beitragen:

Es gab ein Schreiben von Frau Frömbgen vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband, datiert auf den 30.08.2011, an die Diakonie Hessen-Nassau, in dem Frau Frömbgen darauf hinweist, unter welchen Bedingungen ein Konto mit einer Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung eröffnet werden kann. Das Schreiben wurde oft als Beleg gegenüber Banken und Sparkassen benutzt, um klarzustellen, dass eine Kontoeröffnung für Geduldete und Leute im Asylverfahren möglich ist. Trotzdem sind immer wieder etliche Personen, die eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung haben, von den Banken abgewiesen worden.

Es gab daher noch ein zweites Email-Schreiben (vom 08.09.2011) von Frau Frömbgen an die Diakonie Hessen-Nassau, worin Frau Frömbgen noch mal näher erläuterte, dass nach dem Geldwäschegesetz (GwG) die Aufenthaltserlaubnis, die Duldung oder die Aufenthaltsgestattung als Ausweisersatz gekennzeichnet sein muss und die Personenangaben nicht auf eigenen Angaben beruhen dürfen, um im Sinne des GwG als „Legitimationspapier“ zu dienen.

Es ist später dann darauf hingewiesen wurden, dass es eine Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen gäbe, ein sog. „Jedermann-Konto“ jedem Menschen einzuräumen. Dieses Guthaben-Konto darf zwar nicht überzogen werden (das daher wohl auch „Pluskonto“ genannt wird), funktioniert sonst aber wie ein Giro-Konto. Der Selbstverpflichtung entsprechend müssten dann auch Leute, die eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung, die lediglich auf ihren eigenen Angaben beruhen, ein Konto eröffnen können.

Frau Frömbgen erklärte jetzt auf meine Nachfrage zu diesem Widerspruch: Eine Kontoeröffnung, auch ein „Jedermann-Konto“ auf Grundlage einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung, die nicht als Ausweisersatz ausgestellt ist, verstoße gegen das GwG. Die Banken handelten also rein rechtlich gesehen korrekt, wenn sie die Einrichtung auch eines „Jedermann-Kontos“ ohne als Ausweisersatz gekennzeichnete Duldung oder Gestattung ablehnten. Eine Lösung gäbe es nur durch eine entsprechende Änderung des GwG. Der Sprakassen- und Giroverband hat sich wohl auch schon in Person von Frau Frömbgen für eine solche Änderung bei der Bundesregierung eingesetzt. Diese Änderung stehe zur nächsten Novellierung des GwG in Aussicht. Derzeit wird wohl eine EU-Richtlinie überarbeitet, an die das GwG angepasst werden muss. Allerdings wird die Gesetzänderung dann noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Schreiben vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband, 30.08.2011: hier

Email Deutscher Sparkassen – und Giroverband, 08.09.2011: hier

gez.
Sigmar Walbrecht, Flüchtlingsrat Nds.

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3 Gedanken zu „Kontoeröffnung mit Duldung bleibt Problem“

  1. Ich habe selbst am 03.06.13 erfahren, dass bei einer Filiale von Haspa eine gedeuldete Person nicht mal 10 Euro bar einzahlen könnte auf Justizkasse! da sie Duldung und Ausweis hat.

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  2. Ich, Vormund eines 16-jährigen UMF, leider nur mit Duldung, habe zweimal versucht für mein Mündel ein Pluskonto bei der Sparkasse Bremen zu bekommen. Ich finde es menschenverachtend, wie man diese Menschen nicht nur ausgrenzt, und prinzipiell als kriminell hinstellt. Alles weil irgeneind Schreibtischtäter im GWG gefunden haben will, das solch ein Konto gesetzeswidrig sei.
    Was ist denn bitte mit den ganzen kriminellen Bankern, allen voran Ackermann und Konsorten, die Kohle abschöpfen ohne Ende. Aber dafür muss ja dann der Steuerzahler herhalten.
    Dieses Verhalten kann man nur mit einem mehrfachen PFUI PFUI beantworten. Die Banken/Sparkassen sollten sich in Grund und Boden schämen. Rassismus hoch 10.

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  3. es ist einfach unglaublich sowas dann wundert man sich warum mehr ausländer kriminell werden was soll ich dazu einfach sagen lebe seit 16 jahren in deutschland hab die schule von 1 bis ende besucht finde sowas echt traurig befinde mich selber in solch ein lage tpfuii auf das deutsche gesetzbuch aber gott ist gros jeder bekommt seine strafe in der hölle ich glaub es ist unnötig ein prädig zu halten ich sag nur dass passt nich zu deutschland für so ein schönes land mit vielen perspektiven deutschland wird mit solchen gesetzen noch untergehen und immer mehr ins dreck ziehen naya muss jeder selber ich scheis auf dieses konto ehrlich nur wenn man zuhause stress hat und mann alleine leben arbeiten möchte ist dass echt traurig ich lebe noch und lebe auch gut bin auch glücklich naya muss jeder selber wissen.mfg

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