Beschäftigungsduldung

Zum 1. Januar 2020 trat die Beschäftigungsduldung nach § 60d in Kraft, welche bis zum 31. Dezember 2023 befristet ist. Geduldete mit Beschäftigung können für 30 Monate eine spezielle Duldung erhalten und...

24.3 Arbeit und Ausbildung

Arbeit Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen.  Die Ausländerbehörde schreibt einen entsprechenden Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ in Ihre Aufenthaltserlaubnis. Auch eine selbstständige...

22.3 Arbeit und Ausbildung

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG dürfen Sie nicht immer ohne weiteres arbeiten. Die Ausländerbehörde kann Ihnen aber generell erlauben, erwerbstätig zu sein. In Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird dann die...

16.2 Wohnen, Umziehen und Reisen

Wohnen Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG erhalten Sie nur, wenn Sie ausreichenden Wohnraum haben. Reisen und Umziehen Innerhalb Deutschlands dürfen Sie sich frei bewegen. Sie können nur in und durch die Europäische Union...
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