Erlass MI Nds.: Während Asylverfahren freie Wohnortwahl in Niedersachsen bei Arbeit oder Ausbildung
Das niedersächsische Innenministerium hat auf einen Erlass vom 21.06.2017 aufmerksam gemacht, in dem die Ausländerbehörden darauf hingewiesen werden, dass Menschen im Asylverfahren, die ihren Lebensunterhalt selbständig sichern, nicht mit einer Wohnsitzauflage belegt werden dürfen....