20.6 Die Durchführung der Abschiebung
Nach dem Nds. Rückführungserlass muss die Ausländerbehörde vor einer Abschiebung prüfen, ob die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder einer Duldung möglich ist, insbesondere durch die Einschaltung der Härtefallkommission, die Anwendbarkeit der Bleiberechtsregelungen...