Heft 111 – Adressreader

Sammlung für wichtige Adressen und Anlaufstellen
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Heft 110 – Ausgelagert / Exterritoriale Lager und der EU-Aufmarschan den Mittelmeergrenzen

Exterritoriale Lager und der EU-Aufmarschan den Mittelmeergrenzen
In dem europäischen Versuch, die transnationale Migration nach Europa zu unterbinden, festzusetzen und in die weltweiten Elendszonen zurückzuschieben, markieren die Lager an den Mittelmeerrändern entscheidende Knotenpunkte der Migrationskontrolle. Die Lager, Internierungs- und Haftzentren bilden ein unerlässliches Element, um Menschen gewaltsam, massenhaft und effektiv aus Europa herauszuhalten oder wieder herauszuschaffen. Das Heft vereinigt informierende und analysierende Artikel zum Thema “Exterritoriale Lager und der EU-Aufmarsch an den Mittelmeergrenzen”, die aus der direkten Unterstützungsarbeit für Flüchtlinge heraus entstanden sind mit ausführlichen Recherchen zur Mittelmeermigration.
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Heft 109 – Flüchtlinge haben keine Wahl

Der Rundbrief zur Bundestagswahl 2005
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Sonderheft 108 – SPuK Sprache und Kultur

Gesundheit und Beschäftigung für Flüchtlinge
Empfehlungen aus der Praxis

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Sonderheft 106/107 – Georg Classen: Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge

Dieser Ratgeber erläutert, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland lebende Ausländer Sozialleistungen erhalten. Dargestellt werden die ansprüche auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), weitere Sozialleistungen, Deutschkurse und auf eine Arbeitserlaubnis.
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Heft 104/105 – Das Zuwanderungsgesetz und die Perspektiven nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung

Weitere Themen:
Europäische Asylrechtsharmonisierung im Kontext nationalstaatlicher Asylpolitik -
“Freiwillige” Rückkehr – Soziale Lage von Flüchtlingen -Kirchenasyl in Niedersachsen

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Heft 103 – Prekärer Aufenthalt – Prekäres Leben

In wenigen Wochen wird das sogenannte Zuwanderungsgesetz in Kraft treten. Als im Jahr 2000 die Vorbereitungen für dieses Gesetzeswerk begannen, hofften viele, nun endlich vollziehe sich die von der rotgrünen Bundesregierung versprochene Wende hin zu einer offeneren und humaneren Einwanderungspolitik.Damit waren auch die Erwartung verbunden, dass sich der Flüchtlingsschutz verbessern und eine humanitäre Lösung für die über 200.000 Menschen gefunden werde, die seit Jahren ohne regulären Aufenthaltstitel in Deutschland leben.
Optimisten sprachen bereits von einem Paradigmenwechsel in der Migrations- und Flüchtlingspolitik. Inzwischen ist allen klar: Ein Paradigmenwechsel findet nicht statt. Die als Verbesserung anzuerkennende Aufnahme nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Fluchtursachen in den Katalog der Asylanerkennungsgründe war längst eine in der Europäischen Union beschlossene Richtlinie, welche die Bundesregierung früher oder später ohnedies in nationales Recht hätte umsetzen müssen. Auf fast allen anderen rechtlichen und sozialen Ebenen verschärft und perfektioniert das Zuwanderungsgesetz die Ausgrenzung. Ein großer Teil der Flüchtlinge wird weiterhin unter den Bedingungen der inhumanen Kettenduldungen ein “Leben im Zwischenraum” führen müssen. Illegalisierte Flüchtlinge sind auch in Zukunft von allen sozialen und medizinischen Hilfen ausgeschlossen. Der Kreis derjenigen, die lediglich eingeschränkte soziale Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wird ausgeweitet. Gleichzeitig ist die Etablierung
eines Lagerregimes zu beobachten, welches einen Teil der Flüchtlinge auch räumlich noch stärker von der Gesellschaft isoliert. Ein Paradigmenwechsle findet nicht statt!

Heft 102 – Dokumentation der Anhörung zum Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge und Asylsuchende im Neuen Rathaus in Hannvover

 Etwa 230.000 Menschen müssen in der Bundesrepublik Deutschland ohne jene rechtlichen und sozialen Mindeststandards leben, die eine bürgerliche Existenz begründen. Es geht um die sogenannten “Geduldeten”, welche als Flüchtlinge in dieses Land gekommen sind. Nach zum Teil langjährigen Asylverfahren ist ihnen die Anerkennung verweigert worden. Wegen drohender geschlechtsspezifischer Verfolgung, ethnisch motivierter Bedrohung, Folter, Todesstrafe, Bürgerkriegen oder fehlender Lebensgrundlagen konnten sie jedoch lange Zeit weder ausreisen noch abgeschoben werden. Sie erhielten keinen Aufenthaltsstatus, sondern wurden lediglich “geduldet” und müssen ein Leben “im Wartestand” führen. Die Betroffenen befinden sich in einem Zustand anhaltender existenzieller Unsicherheit, in der eine über die unmittelbare Alltagsbewältigung hinausführende Lebensplanung nicht möglich ist. Besonders schwerwiegende Folgen hat dies für Kinder und Jugendliche, deren alterspezifische Entwicklung, zu der die Antizipation von Zukunftsentwürfen gehört, schwer gestört wird. In fast allen sozialen Bereichen des Lebens sind die Rechte der Geduldeten auf das ßußerste beschränkt. Eine derartige staatlicherseits betriebene Degradierung zu Menschen zweiter Klasse ist zutiefst inhuman. Viele der Betroffenen verzweifeln, werden krank, zerbrechen an dieser Situation.

Die Hoffnung der Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Flüchtlingsinitiativen bestand darin, dass mit dem Zuwanderungsgesetz, das am 1.1.2005 in Kraft tritt, endlich auch eine humanitäre Lösung für dieses Problem gefunden wird. Die darauf gesetzten Hoffnungen sind leider bitter enttäuscht worden. Ein humanitäres Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge ist nicht vorgesehen. Die Forderung nach einer grundlegenden Verbesserung der sozialen und rechtlichen Situation der “Geduldeten” ist daher aktueller denje.

Mit der Anhörung zum Bleiberecht am 4. Juni 2004 im Hannoverschen Rathaus wurde einmal mehr ein deutliches politisches Signal für das Bleiberecht gesetzt. Neben den Flüchtlingsverbänden haben sich die Kirchen und Wohlfahrtsverbände, der DGB sowie politische RepräsentantInnen wie die Integrationsbeauftragte der Deutschen Bundesregierung, Marieluise Beck, die Vorsitzende des Sachverständigenrates für Zuwanderung und Integration der Deutschen Bundesregierung, Dr. Rita Süssmuth, und der Oberbürgermeister von Hannover, Herbert Schmalstieg, eindeutig für das Bleiberecht positioniert. Der ehemalige Bundespostminister und Internationale Streitschlichter für Bosnien und Herzegovina, Dr. Christian Schwarz-Schilling, hat in einem engagiert vorgetragenen Beitrag deutlich gemacht, warum er die restriktive Haltung der Mehrheit seiner Parteifreunde von der CDU in diesen Fragen nicht teilt, sondern ein Bleiberecht für langjährig Geduldete für unabdingbar politisch, humanitär und ethisch geboten hält. Neben den Beiträgen von Fachleuten sind darüber hinaus insbesondere etliche Betroffene selbst zu Wort gekommen.

Die Anhörung zum Bleiberecht hat den Flüchtlingen ein “Gesicht gegeben”, wie der Journalist Jo Schrader formulierte. Ihre ßngste und Sorgen, aber auch Hoffnungen und Forderungen, standen auf dieser Veranstaltung im Mittelpunkt und haben mehr als alles andere der Forderung nach einem humanitären Bleibberecht unmittelbaren Nachdruck verliehen. “Ich hoffe, die Politiker hören dies und halten ihre Ohren offen”, hat einer der Redner, Samir Asanovic, der zum Zeitpunkt der Anhörung kurz vor einer erzwungenen Ausreise in das ehemalige Jugoslawien stand, formuliert. Dem ist wenig hinzuzufügen.

Wir danken allen Beteiligten für ihren Einsatz und für ihre Beiträge. Die Anhörung ist auch deshalb ein Erfolg geworden, weil ein breites Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaft sowie Migranten- und Flüchtlingsorganisationen die Durchführung der Veranstaltung organisatorisch und finanziell gewährleistet hat. Den Flüchtlingen gebührt Dank für ihren Mut, trotz der schwierigen Lebenssituation und der jahrelangen Einschüchterung durch die politischen und behördlichen Restriktionen die Bereitschaft aufzubringen, auf einer Großveranstaltung über die eigene Situation zu sprechen. Ein herzliches Dankeschön geht an den Hannoverschen Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg für die ßbernahme der Schirmherrschaft der Anhörung. Wir hoffen, dass die hier dokumentierte Veranstaltung den verdienten politischen Nachhall findet. Wir hoffen, “die Politiker hören dies und halten ihre Ohren offen”!

Achim Beinsen (Niedersächsischer Flüchtlingsrat)

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Sonderheft 101 – Doreen Müller: Recht auf Gesundheit

Das vorliegende Sonderheft beinhaltet meine Diplomarbeit, die ich im Oktober 2003 unter dem Titel “Die Gesundheitsversorgung Illegalisierter in der BRD im Spannungsfeld von “exklusiven” Staatsbürgerrechten und “universellen” Menschenrechten” an der Universität Göttingen eingereicht habe. Ich danke Dr. Renate Bitzan für die engagierte Betreuung der Arbeit, die Anregung, diese zu veröffentlichen und die umfangreiche Unterstützung, die sie mir darüber hinaus immer wieder angedeihen ließ. Mit Unterstützung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates, von PRO ASYL und der Rosa-Luxemburg-Stiftung konnte die Arbeit nun veröffentlicht werden. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken!

Seit dem Abgabetermin sind inzwischen einige Monate verstrichen ” daher habe ich noch einzelne Aktualisierungen vorgenommen. Die genannten rechtlichen Regelungen entsprechen dem derzeitigen Stand. Allerdings konnte nicht sämtliche ” nach der Abgabe erschienene ” Sekundärliteratur berücksichtigt werden.

Da vielleicht nicht die gesamte Arbeit für alle LeserInnen gleichermaßen interessant ist, möchte ich vorab noch eine kleine Lesehilfe geben. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Ausführungen zur Gesundheitsversorgung Illegalisierter lediglich eine Zusammenfassung der bereits vorliegenden Studien zu diesem Thema darstellen. Der Schwerpunkt wurde stattdessen auf die Diskussion der menschenrechtlichen Relevanz der Problematik gelegt und dabei die Widersprüchlichkeit zwischen dem Anspruch der allgemeinen Gewährung von Menschenrechten einerseits und dem nationalstaatlichen Souveränitätsstreben andererseits herausgearbeitet. So beinhaltet das zweite Kapitel theoretische Betrachtungen zu Menschenrechten und Staatsbürgerschaft. Es wird ein kurzer Einblick in die sozialwissenschaftliche Debatte um Menschenrechte sowie die Zukunft von Nationalstaaten und ihr Mitgliedschaftsinstrument ” die Staatsbürgerschaft ” gegeben. Das dritte Kapitel beschreibt die gesundheitlichen Aspekte des Lebens in der “Illegalität”. LeserInnen, die im Gesundheitsbereich tätig sind und/oder sich in diesem Bereich für Illegalisierte engagieren, können sich hier einen ßberblick über diese Thematik verschaffen. Im vierten Kapitel werden menschenrechtliche Konventionen und Verträge daraufhin untersucht, inwiefern sie ein Recht auf Gesundheit(sversorgung) auch für 5 Illegalisierte begründen. Weiterhin werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, dieses Recht in der Bundesrepublik zu verwirklichen. Hier können daher all jene, die sich für die Rechte von Illegalisierten engagieren, Argumentationsangebote finden bzw. ihre Argumente auf eine “rechtliche Basis” stellen. Und diejenigen, die es eilig haben, können sich in Kapitel eins (Einleitung) und Kapitel fünf (Ergebnisse und Ausblick) sehr grob über das Thema informieren.

Doreen Müller im Juli 2004

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Heft 100 – Ausgrenzungspolitiken – Rassismus – Lager

Orte des Draußen im Drinnen” nennt die italienische Philosophin Federica Sossi die Lager. Die Internierung von Flüchtlingen in Lahgern gehört heute zur Abschottungspolitik der westlichen Ländern gegen die unerwünschte Migration. Lagerregime und Ausgrenzungspolitiken in NNiedersachsen, Deutschland und weltweit sind die Themen dieses Rundbriefes.

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