Meldung vom Mittwoch den 10.02.2010 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen - Keine Kommentare »
Mit seiner gestrigen Entscheidung zu den Regelsätzen von Hartz IV hat das Bundesverfassungsgericht die willkürliche Festsetzung der Hilfesätze für Kinder und Jugendliche als Verstoß gegen die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes kritisiert.
“Auch das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen die Menschenwürde”, stellt der Flüchtlingsrat Niedersachsen fest: Flüchtlingskinder und Jugendliche erhalten mit Regelsätzen zwischen 133 bis 215 Euro noch einmal 30 bis 40 Prozent weniger als Hartz IV. Erwachsene erhalten höchstens 225 Euro. Die Hilfesätze sind seit 1993 nicht erhöht worden.7Das Gebot der Menschenwürde gilt auch für Asylsuchende und Flüchtlinge.
Bis zu vier Jahre lang müssen diese mit einem Hilfesatz leben, der ein Leben in Würde nicht zulässt. Die betroffenen Menschen können damit noch nicht einmal ihre Grundbedürfnisse befriedigen.
Das Asylbewerberleistungsgesetz ist eine Schande für unser Land, es muss abgeschafft werden.
gez. Kai Weber7
Meldung vom Dienstag den 9.02.2010 - Abgelegt unter: Aktuelles, Pressemitteilungen, Veranstaltungen - Keine Kommentare »
Mahnwache “Für die Rückkehr von Gazale Salame”
am 10.02.2010, 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Hildesheim vor der Jakobikirche
Am 10. Februar 2005 wurde die Familie von Gazale Salame und Ahmet Siala durch eine Abschiebung auseinandergerissen. Seither lebt die Familie zwangsweise in verschiedenen Ländern: Gazale lebt mit ihren beiden Kindern Schams (5) und Gazi (4) mehr schlecht als recht in der Türkei. Ahmet lebt mit den Töchtern Amina (12) und Nura (10) im Landkreis Hildesheim.
Seit 5 Jahren fordert ein großer Kreis von Unterstützerinnen und Unterstützern die Rückkehr Gazales und ihrer Kinder. Bisher blieben die Behörden stur – eine Rückkehr wurde Gazale bis heute nicht ermöglicht. Der UnterstützerInnenkreis lässt nicht nach in seiner Forderung – am 5. Jahrestag der Abschiebung wird die Forderung durch eine Mahnwache vor der Jakobikirche in Hildesheim (17.00 Uhr bis 18.00 Uhr) deutlich gemacht.
Im Anschluss an die Mahnwache wird um 18 Uhr in der Jakobikirche im Rahmen des Friedensgebets (jeden Mittwoch 18 Uhr – seit 1. Golfkrieg) das Schicksal der Familie Salame / Siala “ins Gebet genommen”. Es wird u.a. Lore Auerbach sprechen.
Weitere Informationen sind hier abrufbar.
Meldung vom Donnerstag den 4.02.2010 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen - Keine Kommentare »
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen warnt vor der Abschiebung des oppositionellen Intellektuellen Maurice Mwizerwa aus Rinteln, dessen Asylantrag jetzt abgelehnt wurde, und appelliert an die zuständige Ausländerbehörde im Landkreis Schaumburg, eine derzeit vorbereitete erneute Prüfung einer möglichen Verfolgung im Rahmen eines Folgeverfahrens abzuwarten.

Der dreißigjährige Sohn eines Hutu-Vaters und einer Tutsi-Mutter prangerte wiederholt – auch im ruandischen Rundfunk und Fernsehen – die Menschenrechtsverletzungen an vermeintlichen Regimegegnern an. Er empörte sich gegen die ungerechte Behandlung und Bestrafung seines Vaters, welcher in einem politischen Prozess wegen Kriegsverbrechen zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt wurde (siehe z.B. hier), und kritisierte in öffentlichen Stellungnahmen die Schauprozesse der sogenannten Gacaca-Gerichte, die auf der Grundlage von Denunziation und Korruption ungerechte Urteile fällen würden, während Kriegsverbrecher unter den Angehörigen der Regierungspartei FPR (Front Patriotique Rwandais) straffrei ausgingen (Näheres zu diesen Gerichten siehe Fußnote zur Presseerklärung des Flüchtlingsrats Niedersachsen und von PRO ASYL vom 02.11.2009).
Maurice Mwizerwa ist aktiv in der Organisation “Jugend ohne Grenzen”. Er ist Initiator der Veröffentlichungen zum Fall des ruandischen Flüchtlings Innocent Irankunda, der nach seiner Abschiebung in Ruanda inhaftiert und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt wurde. Der Dokumentation von Anwältin Florentine Heiber aus Remscheid ist zu entnehmen, dass eine Korrektur des furchtbaren Rechtsirrtums, der zur Ablehnung des Asylantrags und zur Abschiebung des jungen Mannes führte, bis heute nicht erfolgt ist. Um so wichtiges ist es, dass zukünftige Fehlentscheidungen verhindert werden. Die gutachterliche Stellungnahme von Dr. Helmut Strizek zur Diskriminierung und Verfolgung mutmaßlicher Regimegegner mit Hutu-Volkszugehörigkeit verdeutlicht, dass Ruanda nach wie vor von demokratischen Verhältnissen weit entfernt ist.
PS: Ein ausführlicher Bericht zu dem Fall findet sich in der Schaumburger Zeitung vom 17.02.2010 unter dem Titel: “Mein Vater leidet im Gefängnis für nichts”.
Meldung vom Mittwoch den 27.01.2010 - Abgelegt unter: Aktuelles, Pressemitteilungen - Keine Kommentare »
Im Fall des 16-jährigen Roma Ismail G. hat das niedersächsische OVG am 18 Januar 2010 – Az. 8 ME 222/09 – nun entschieden, daß die Eltern nicht abgeschoben werden dürfen, solange der Junge noch nicht volljährig ist. Gleiches gilt für die Kleinkinder, die von der Lage ihrer Eltern profitieren. Die Abschiebung der Familie wurde bis zum Sommer 2011 ausgesetzt.
Der Beschluss ist gelungen: In wünschenswerter Deutlichkeit macht das OVG klar, dass das Vorhaben des LK Harburg eindeutig rechts- und verfassungswidig war, die Eltern eines 16-jährigen jungen Vaters mit der Begründung abzuschieben, der Jugendliche sei schon selbständig und könne als Familienvater ohne seine Eltern hier leben.
gez. Kai Weber
Meldung vom Mittwoch den 27.01.2010 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen - 2 Kommentare »
Presseerklärung PRO ASYL
Heute beschäftigt sich der Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit Anträgen von Bündnis 90 / Die Grünen und der Linkspartei, in denen ein Abschiebungsstopp nach Syrien gefordert wird. Hintergrund ist die in einem Bericht des Auswärtigen Amtes inzwischen bestätigte Erfahrung, dass mindestens drei Abgeschobene nach der Ankunft in Syrien bzw. wenig später inhaftiert wurden. PRO ASYL Referent Bernd Mesovic: “Sachlage und Bericht des Auswärtigen Amtes sind eindeutig. Ein förmlicher Abschiebungsstopp ist die notwendige Reaktion. Wer statt dessen das Wort “Einzelfallprüfung” in den Mund nimmt, gefährdet Menschen. » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Donnerstag den 21.01.2010 - Abgelegt unter: Aktuelles, Pressemitteilungen - 2 Kommentare »
Der Brief des BMI vom 16. Dezember 2009, mit dem das BAMF um die Vermeidung von Entscheidungen gebeten wird, die eine Vollziehbarkeit der Abschiebung herbeiführen, wird vom niedersächsischen Innenministerium in Frage gestellt: Das MI erklärte gegenüber dem Flüchtlingsrat auf Anfrage, man sei mit dem BMI-Schreiben “nicht zufrieden” und werde sich mit der Bitte um ßnderung der angeregten Praxis mit dem Bundesinnenministerium in Verbindung setzen. Das Schreiben des BMI liefe bei entsprechender Umsetzung auf einen faktischen, wenn auch nicht erklärten Abschiebungsstopp hinaus.
Unklar ist derzeit, in welchem Ausmaß die Bundesländer der Bitte des BMI gefolgt sind, von Abschiebung betroffene syrische Flüchtlinge auf die Möglichkeit zu verweisen, beim BAMF zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zu prüfen: Während Schleswig-Holstein die Ausländerbehörden schriftlich dazu angewiesen hat, hat Niedersachsen es bei einem unverbindlichen Hinweis auf die Möglichkeit belassen, sich an das BAMF zu wenden, und ansonsten betont, es gäbe keinen Abschiebungsstopp. Weitere Stellungnahmen von Innenministerien der Länder liegen uns derzeit nicht vor. Tarek Rashou wurde aus Dresdener Abschiebungshaft entlassen, in Büren sollen aber weiterhin aus syrische Flüchtlinge inhaftiert sein. Eine Inhaftierung von Flüchtlingen aus Syrien dürfte jedoch spätestens dann rechtswidrig sein, wenn über die Stellung eines Folgeantrags eine Vollziehbarkeit der Abschiebung auf der Grundlage des o.g. BMI-Schreibens nicht (mehr) gegeben ist.
Die politischen Versuche des niedersächsischen Innenministeriums, das BMI zu einer Rücknahme seines Schreibens vom 16. Dezember 2009 zu veranlassen, sind um so empörender, als der neueste ad-hoc-Lagebericht des Auswärtigen Amts vom 28.12.2009 die Berichte über eine Verfolgung von Flüchtlingen nach ihrer Abschiebung bestätigt. » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Freitag den 15.01.2010 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen - Keine Kommentare »
Die nachfolgende Presseerklärung von PRO ASYL problematisiert den Eiertanz der Behörden im Umgang mit syrischen Flüchtlingen in Deutschland: Trotz nachgewiesener und vom Auswärtigen Amt bestätigter Fälle von Inhaftierung syrischer Flüchtlinge nach ihrer Abschiebung gibt es bislang keinen bundesweiten Abschiebungsstopp. Auch in Niedersachsen gibt es nur einen windelweichen Erlass, der ausdrücklich keinen Stopp bei Abschiebungen vorschreibt und den Verweis von abschiebungsgefährdeten Flüchtlingen auf die Möglichkeit, beim Bundesamt einen Folgeantrag zu stellen, in das Belieben der Ausländerbehörden stellt.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen schließt sich der PRO ASYL – Forderung nach einem sofortigen Abschiebungsstopp und einer Aufkündigung des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens ausdrücklich an. Die Komplizenschaft deutscher Behörden mit der syrischen Diktatur auf dem Rücken von Flüchtlingen muss sofort ein Ende finden.
gez. Kai Weber
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung vom 15. Januar 2010
Auswärtiges Amt legt ad hoc-Bericht zur abschiebungsrelevanten Lage in Syrien vor
Nach Abschiebung Haft und Verfolgung
PRO ASYL fordert Aufkündigung des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens und Abschiebungsstopp
Dramatische Fakten zum Schicksal von aus Deutschland abgeschobenen Syrern erhält ein jetzt bekannt gewordener “Ad hoc Ergänzungsbericht zum Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Arabischen Republik Syrien”, der das Datum vom 28. Dezember 2009 trägt. PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf, unverzüglich Konsequenzen aus diesem Dokument zu ziehen und einen sofortigen Abschiebungsstopp nach Syrien zu verhängen. Das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen, das die Kooperation in Sachen Abschiebungen in den Folterstaat Syrien bilateral regelt, ist zu kündigen und ab sofort nicht mehr anzuwenden.
Das Auswärtige Amt berichtet in seinem Ergänzungsbericht über drei Fälle von Inhaftierungen unmittelbar bzw. kurz nach der Abschiebung aus Deutschland, die bekannt geworden sind. In allen drei Fällen wurden Anfragen des Auswärtigen Amtes an die syrischen Behörden mit der Bitte um Auskunft über Verbleib und Haftgründe gestellt ” ohne Reaktion. Das alleine wäre schon Grund genug, das Abkommen aufzukündigen.
Einer der Abgeschobenen, der zunächst nach ßberprüfung der Personalien an der Grenze nach Syrien einreisen durfte, wurde später inhaftiert. Ihm wird vorgeworfen, falsche Informationen über den syrischen Staat im Ausland verbreitet zu haben. “Erfahrungen aus der Beobachtung der Menschenrechtslage lassen eine Haftstrafe von zwei bis drei Jahren als realistische Erwartung erscheinen,” so das Auswärtige Amt. Konkret stütze sich die Anklage auf den Vorwurf, der Betroffene habe in Deutschland an einer Demonstration gegen das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen teilgenommen. Wenn die Teilnahme an einer Demonstration gegen das Rückübernahmeabkommen, die der Betroffene im übrigen bestreitet, vom syrischen Regime de facto als staatsfeindliche Tätigkeit gewertet wird, dann macht dies deutlich, dass demokratische Staaten mit dem syrischen Regime keine Abkommen schließen dürfen, die Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben.
“Bereits der Abschluss des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens war ein in Deutschland weithin unterbewerteter Skandal, nahe an der Komplizenschaft mit dem syrischen Regime,” so PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic. Nach der aktuellen Bewertung der asyl- und abschiebungsrelevanten Lage durch das AA ist deutlich, was zu tun ist:
- Abschiebungsstopp
- Rücknahme des Abkommens
- veränderte Anerkennungspraxis beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, nachdem das syrische Regime seinen Charakter als Verfolgerstaat durch seine Aktivitäten gegen Abgeschobene aus Deutschland erneut deutlich gemacht hat.
Kontakt:
Tel.: 069 23 06 95
E-Mail: presse@proasyl.de
Zum Hintergrund:
Das Bundesministerium des Innern hat sich, nachdem Fälle der Inhaftierung rückgeführter Syrer bekannt geworden waren, im Dezember 2009 an die Innenministerien der Länder gewandt. Es hat mitgeteilt: “Aufgrund der derzeit unklaren Lage bei der Rückkehr abgelehnter Asylbewerber wird das BAMF gebeten, vorerst keine Ablehnungen von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet auszusprechen und Entscheidungen über Folgeanträge vorläufig zurückzustellen. In diesen Fällen haben Rechtsbehelfe regelmäßig keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen könnten daher ohne weiteres nach Syrien abgeschoben werden, was angesichts der derzeitigen Situation problematisch erscheint. Eine Entscheidung über diese Fälle soll erst nach einer aktualisierten Lagebewertung durch das AA erfolgen. Positive Entscheidungen sowie (nicht sofort vollziehbare) Ablehnungen von Asylanträgen als einfach unbegründet erfolgen weiterhin. Unabhängig davon werden die Länder gebeten, bis zu einer abschließenden Klärung (u.a.: aktueller Lagebericht AA) anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und mit Blick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse sich im Einzelfall ggf. mit BAMF abzustimmen.”
Bewertung:
Nachdem der Bericht des AA vorliegt, muss dieser Eiertanz aufhören. Formulierungen wie, anstehende Abschiebungen seien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, haben schon in der Vergangenheit in anderen Fallkonstellationen keine dauerhafte Wirkung gezeigt. Ein Großteil der syrischen Asylantragsteller müsste nach der aktuellen Informationslage auch im Folgeverfahren anerkannt werden. Abschiebungen nach Syrien sind inakzeptabel, weil die aktuellen Vorkommnisse lediglich die Fortsetzung und Bestätigung der bisherigen syrischen Politik der dauerhaften Menschenrechtsverletzungen sind.
Meldung vom Donnerstag den 14.01.2010 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen - Keine Kommentare »
Der Landkreis Harburg plant, ein Roma-Paar und fast alle gemeinsamen Kinder aus dieser Verbindung demnächst in den Kosovo abzuschieben ” mit Ausnahme des Sohnes Ismail (16 J.), der unbestritten einen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzt. Der 16-jährige Ismail G. hat mit einer ebenfalls minderjährigen Frau ein Kind gezeugt, welches die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Als Vater dieses Kleinkindes darf Ismail nicht aus Deutschland abgeschoben werden. Ismail wohnt mit seiner Freundin und dem deutschen Kind bei seinen Eltern und Geschwistern, die nun alle abgeschoben werden sollen.
Für den Landkreis Harburg scheint eine Abschiebung der Eltern von Ismail kein Problem zu sein: Nachdem Ismail mit seiner Freundin eine Familie gegründet habe, sei er doch nun selbst “Familienoberhaupt”. Nach der Abschiebung seiner Eltern werde er “auch ohne die Hilfe der Familie zurechtkommen”. Wenn es mal eng werde, könne der minderjährige Mann sich durchaus an die Eltern seiner Freundin in Bremerhaven wenden oder die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Es seien “keine Gründe ersichtlich”, warum den Eltern des 16-jährigen Ismail ein Aufenthaltsrecht oder eine Duldung zustehen könnte, nachdem für Ismail ein Aufenthaltsrecht als Vater eines deutschen Kindes entstanden sei.
Das Vorgehen des Landkreises Harburg ist unerhört und verfassungswidrig (Verstoß gegen Artikel 6 des Grundgesetzes). Minderjährige Kinder benötigen die gesetzliche Vertretung durch ihre Eltern. Sie benötigen die unersetzbare Hilfe und Unterstützung der Eltern. Minderjährige Kinder müssen sich darauf verlassen können, dass die Behörden dieses Eltern-Kind-Verhältnis schützen und achten. Dies gilt auch für Jugendliche, die in der ßbergangsphase zur Volljährigkeit sich schon mehr oder weniger selbständig verhalten. Eine Aufweichung der scharfen Grenze zwischen Minderjährigkeit und Volljährigkeit kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass man gelegentlich Kinder schon ab 16 wählen lässt. » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Dienstag den 12.01.2010 - Abgelegt unter: Aktuelles, Pressemitteilungen - Keine Kommentare »
Bereits am 10. Dezember 2009 hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem aufsehenerregenden Beschluss die Praxis des Bundesamts als verfassungswidrig gerügt, Flüchtlingen den Bescheid, dass ein Asylverfahren nach dem Dublin II – Abkommen in Deutschland nicht durchgeführt wird, erst unmittelbar vor der Abschiebung “auf dem Weg zum Flughafen” auszuhändigen (siehe Presseerklärung von PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 16.12.2009).
Nun hat auch das OVG Lüneburg im Beschwerdeverfahren die Zustellungspraxis des BAMF gegeißelt und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt: “§ 31 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG schreibt ausdrücklich vor, dass die Entscheidung des Bundesamtes unverzüglich zuzustellen ist. Wenn daher – wie hier nach Aktenlage – aus Sicht des Bundesamtes feststeht, dass die Abschiebung in den zuständigen Staat (§27a AsylVfG) durchgeführt werden kann, so ist die diesbezügliche Abschiebungsanordnung auch dem betroffenen Ausländer zuzustellen”, heißt es in dem unanfechtbaren Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 06.01.2010 – Az. 11 ME 588/09 – über die Beschwerde des BAMF, die im ßbrigen auch aus formellen Gründen abgelehnt wurde.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss jetzt endlich seine flächendeckend angewandte, verfassungswidrige Praxis beenden, den Rechtsweg durch eine möglichst späte Zustellung des Bescheids auszuhebeln. Das Rechtsschutzgebot des Artikels 19 IV GG gilt – das ist nun obergerichtlich festgestellt – auch für die Dublin II – Bescheide des BAMF.
Meldung vom Dienstag den 5.01.2010 - Abgelegt unter: Aktuelles, Pressemitteilungen - 3 Kommentare »
Der Versuch des Landkreis Wesermarsch, die Abschiebung eines Flüchtlings nach Syrien durchzusetzen, ist heute im letzten Moment verhindert worden: Der Betroffene befand sich bereits im Flugzeug in Frankfurt und sollte um 15 Uhr abgeschoben werden.
Seit dem vom BMI verfügten Abschiebungsmoratorium für Flüchtlinge aus Syrien am 16.12.2009 war dies bundesweit der bislang erste und einzige Abschiebungsversuch nach Syrien. Das BMI hatte aufgrund diverser Fälle von Festnahme nach Abschiebung die Bundesländer gebeten, auf Abschiebungen nach Syrien vorerst zu verzichten und auf die Möglichkeit der Folgeantragstellung hinzuweisen.
Das nach Bekanntwerden des Abschiebungsversuchs um 10 Uhr eingeschaltete niedersächsische Innenministerium hatte die Abschiebung bis 13.00 Uhr nicht gestoppt und war für uns telefonisch nicht mehr zu erreichen. Die Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch teilt stattdessen mit, dass das Innenministerium die Abschiebung befürwortet habe. Daraufhin stellte der vom Refugium Wesermarsch kurzfristig beauftragte Rechtsanwalt Hausin aus Oldenburg beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylfolgeantrag beim Bundesamt in Oldenburg. Dieses ordnete vor einigen Minuten an, dass die Abschiebung nicht vollzogen werden dürfe.
Es spricht für sich, wie das niedersächsische Innenministerium mit der Bitte des BMI verfahren ist, vor dem Hintergrund mehrerer Fälle von Inhaftierungen nach Abschiebung vorerst keine Flüchtlinge mehr nach Syrien abzuschieben. Auch drei Wochen nach Eintreffen des Schreibens des Bundesinnenministeriums weiß in Niedersachsen offenbar keine einzige Ausländerbehörde davon. Die Ignoranz der niedersächsischen Landesregierung ist unerträglich.
gez. Kai Weber