Flüchtlingsrat begrüßt Schließung der Notunterkunft „Messehallen“

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt die Schließung der Notunterkunft „Messehallen“ als „überfälligen Schritt“.

Geschäftsführer Kai Weber:

Bei derzeit unter 200 neu registrierten Asylsuchenden pro Woche lässt sich eine Unterbringung der Menschen in großen, durch Bauzäune abgeteilten Hallen schon lange nicht mehr rechtfertigen. Das Land ist aufgefordert, sein Aufnahmekonzept grundsätzlich zu überdenken und für eine zügige Verteilung von Schutzsuchenden auf die Kommunen zu sorgen, um Chancen für ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu schaffen.

Ende 2022 hielt der Flüchtlingsrat die Unterbringung von Asylsuchenden für einen kurzen vorübergehenden Zeitraum in Notunterkünften und Zwischenlagern für vertretbar, als rund eine Million Schutzsuchende aus der Ukraine und über 200.000 Asylsuchende nach Deutschland flohen und die Kommunen Schwierigkeiten hatten, die Menschen unterzubringen. Auf heftige Kritik der Organisation stieß dann aber die spätere Entscheidung der rot-grünen Regierung, die vom Land aufgebauten Kapazitäten angesichts des drastischen Rückgangs der Zahl der aufzunehmenden Menschen nicht wieder zurückzufahren und die Notunterkünfte aufrechtzuerhalten. Anfang des Jahres 2023 kündigte das niedersächsische Innenministerium an, insgesamt 20.000 Unterbringungsplätze für Schutzsuchende in Landeszuständigkeit zu schaffen.

Mit dem Aufbau weiterer Kapazitäten zur Unterbringung trotz zurückgehender Asylzahlen stellte sich das „Problem“ nun anders: Um die – von der EU subventionierten – Kosten für die Schaffung und Aufrechterhaltung der neuen Unterbringungseinrichtungen des Landes rechtfertigen zu können, wurden Asylsuchende immer länger dort festgehalten. Aus integrationspolitischer Sicht ist dies absoluter Nonsens: Geflüchtete Menschen wollen an einem Ort ankommen, der ihnen Schutz und die Möglichkeit bietet, ein neues Leben aufzubauen, zu arbeiten, Nachbarschaften zu pflegen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Zwischenlager bieten den Menschen diese Möglichkeiten nicht. Das Lagerleben zermürbt die Menschen, zwingt sie zum Nichtstun und macht sie krank. Das Festhalten von Schutzsuchenden im „Dazwischen“ verbaut ein Ankommen und verlängert die Fluchtodyssee.

Gesetzlich ist eine Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes nur für Geflüchtete aus sog. „sicheren Herkunftsländern“ vorgeschrieben. Alle anderen Schutzsuchenden können und sollten so schnell wie möglich auf die Kommunen verteilt werden. Es ist klug und sinnvoll, wenn die Landesregierung den Aufbau von Notkapazitäten auf dem Messegelände und anderswo absichert, um für den Fall neuer Fluchtbewegungen – z.B. nach einer Eskalation im Ukraine-Krieg – gerüstet zu sein. Aber es gibt keine Rechtfertigung dafür, Schutzsuchende länger als nötig in Sammellagern festzuhalten.

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