Meldung vom Mittwoch den 23.12.2009 - Abgelegt unter: Aktuelles - Keine Kommentare »
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Flüchtlingsrats Niedersachsen machenzwischen den Jahren Pause, um allein oder mit ihren Familien und Freunden die Zeit zum Nachdenken, Entspannen oder für sportlichere Aktivitäten zu nutzen.
Ein flüchtlingspolitischer Rückblick auf das Jahr 2009 zeigt Licht und Schatten:
Es ist gut zu wissen, dass die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltsrechts für rund 5.300 ehemals geduldete Flüchtlinge erreicht werden konnte. Aber noch immer leben 13.300 geduldete Menschen in Niedersachsen, davon rund 9.500 länger als sechs Jahre. Auch für sie müssen wir eine Perspektive auf ein Bleiberecht erkämpfen.
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Meldung vom Mittwoch den 23.12.2009 - Abgelegt unter: Veranstaltungen - Keine Kommentare »
Vom 11.Januar bis 21. Januar findet im Kulturzentrum Pavillon die
Ausstellung “Residenzpflicht ” invisible borders” (Flyer als Bilddatei) statt, die anhand von anhand von Modellen, Plänen, Texten, Fotografien und einem kurzen Film die durch die Residenzpflicht produzierte Geografie mehrfacher Einsperrung und Ausgrenzung, die durch sie verursachte Raumwahrnehmung aber auch Strategien des Widerstands dokumentiert.
Infos zur Ausstellung
Im Rahmen der Ausstellung finden 2 Veranstaltungen statt:
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Meldung vom Dienstag den 22.12.2009 - Abgelegt unter: Aktuelles - Kommentare deaktiviert
Liebe Freunde,
Fast fünf Jahre ist es her, dass Gazale mit ihrer kleinen Tochter Shams von ihrer Familie getrennt und in die Türkei abgeschoben worden ist. Seitdem lebt sie in einem ärmlichen Viertel am Rand von Izmir. Ich habe sie und ihre beiden Kinder im Mai dort besucht. Der kleine Sohn Gazi, mit dem sie bei der Abschiebung schwanger war, hat seinen Vater und seine älteren Schwestern noch nie gesehen. Shams ist im Herbst eingeschult worden.
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Meldung vom Dienstag den 22.12.2009 - Abgelegt unter: Aktuelles - Keine Kommentare »
Die neue JOG/Hiergeblieben! Dokumentation 2009 ist fertig. Im Januar wird sie gedruckt – hier schon mal die digitale Fassung als Weihnachtslektüre.
Meldung vom Montag den 21.12.2009 - Abgelegt unter: Aktuelles - 6 Kommentare »
Einem Erlass aus Schleswig-Holstein mit angehängtem Schreiben des BMI ist zu entnehmen, dass Abschiebungen von Flüchtlingen nach Syrien bis auf Weiteres nicht erfolgen. Unter Bezugnahme auf drei dokumentierte Fälle von Verfolgung nach Abschiebung hat das BMI das BAMF “gebeten”,
- dass derzeit keine o.u.-Ablehnungen erfolgen sollen,
- dass Folgeanträge im Hinblick auf die bei Ablehnung drohende Vollziehung von Abschiebungen derzeit nicht beschieden werden sollen.
Darüber hinaus hat das BMI die Länderinnenminister gebeten, “anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und mit Blick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse sich im Einzelfall ggfs. mit BAMF abzustimmen”.
Im Klartext heißt das: Von Abschiebung bedrohte syrische Flüchtlinge sollen auf die Möglichkeit verwiesen werden, einen Folgeantrag beim BAMF zu stellen, wie auch der Erlass des schleswig-holsteinischen Innenministeriums verdeutlicht. Da über diese Folgeanträge derzeit nicht entschieden wird, haben wir im Ergebnis einen faktischen Abschiebungsstopp bis zur Vorlage eines neuen Lageberichts und einer “abschließenden Klärung” durch das Auswärtige Amt.
gez. Kai Weber
Meldung vom Montag den 21.12.2009 - Abgelegt unter: Aktuelles - Keine Kommentare »
Volker Maria Hügel von der GGUA Münster hat es auf sich genommen, unseren Leitfaden für Flüchtlinge in den Passagen zu ändern, die das Bleiberecht für Flüchtlinge nach § 23 Abs. 1 AufenthG betreffen.
Der Text findet sich auch im Kapitel Bleiberecht auf der Homepage.
Damit ist zumindest in der Frage des Bleiberechts eine Aktualisierung des Leitfadens zeitnah erfolgt. Eine Einarbeitung der nationalen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz steht noch aus und soll 2010 nachgeholt werden.
Meldung vom Donnerstag den 17.12.2009 - Abgelegt unter: Aktuelles - 1 Kommentar »
Ein Kommentar der Rechtsanwältin Silke Schäfer (Göttingen) zum IMK-Beschluss vom 04.12.2009 betreffend die Verlängerung der Altfallregelung in § 104a AufenthG trotz bislang fehlender Lebensunterhaltssicherung sowie seine Umsetzung in Ländererlassen findet sich hier.
Für die Praxis finden sich in dem Papier darüber hinaus Hinweise und Empfehlungen, die wir nachfolgend dokumentieren:
” … IV. Hinweise für die Antragstellung
1. Neuanträge
Zunächst sollte nicht versäumt werden, vor 31.12.2009 noch Neuanträge zu stellen verbunden mit dem entsprechenden Verlängerungsantrag, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
2. Verlängerungsanträge
Die Anträge auf Verlängerung der gemäß §§ 104a und 104b AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse müssen ebenfalls unbedingt vor dem 31.12.2009 gestellt werden, wobei insbesondere auf Folgendes zu achten ist: » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Mittwoch den 16.12.2009 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen - 1 Kommentar »
PRO ASYL und Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern Konsequenzen: Aushebelung des Rechtswegs durch späte Zustellung muss beendet werden
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unternimmt einiges, um Asylsuchenden, für die angeblich ein anderer EU-Staat zuständig ist, den Rechtsweg zu verbauen. Den betroffenen Flüchtlingen wird der schriftliche Bescheid, dass ein Asylverfahren in Deutschland nicht durchgeführt wird, erst am Tag der Abschiebung ausgehändigt. Damit wird der Rechtsschutz für die Betroffenen ausgehebelt.
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Meldung vom Montag den 14.12.2009 - Abgelegt unter: Aktuelles - Keine Kommentare »
Anliegend übersende ich die Schreiben des niedersächsischen Innenministeriums zur Anordnung der Bleiberechtsregelung 2009 sowie deren Umsetzung. Eine detaillierte Würdigung wird noch folgen. Zunächst ist für die Praxis aber der folgende Hinweis des MI-Erlasses wichtig:
“In Niedersachsen dürfte die überwiegende Zahl der Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen “auf Probe” nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG bereits die Voraussetzungen für eine Verlängerung über den 31.12.2009 hinaus nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 104a Absatz 5 und 6 AufenthG erfüllen, da bereits bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis “auf Probe” im Rahmen der “Soll-Regelung” eine Prüfung erfolgte, ob begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zukünftig der Lebensunterhalt ohne Anspruch auf öffentliche Mittel sicher gestellt werden kann. Mit den weitergehenden Regelungen der anliegenden Anordnung dürfte damit nur in sehr wenigen Fällen die Erteilung einer Aufenthalterlaubnis “auf Probe” gemäß § 23 Absatz 1 Satz
1 AufenthG zur “Verlängerung” der bestehenden Aufenthaltserlaubnis “auf Probe” nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG nicht in Betracht kommen.”
Wenn eine Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe nicht nach § 23 I verlängern will, muss sie also besonders begründen, warum – anders als bei Erteilung der AE nach § 104a I AufenthG – nunmehr keine positive Prognose möglich ist. In der Regel dürfte daher mit einer Verlängerung der AE nach § 104a I als AE nach 23 I “auf Probe” zu rechnen sein.
gez. Kai Weber