Volker Maria Hügel von der GGUA Münster hat es auf sich genommen, unseren Leitfaden für Flüchtlinge in den Passagen zu ändern, die das Bleiberecht für Flüchtlinge nach § 23 Abs. 1 AufenthG betreffen.
Der Text findet sich auch im Kapitel Bleiberecht auf der Homepage.
Damit ist zumindest in der Frage des Bleiberechts eine Aktualisierung des Leitfadens zeitnah erfolgt. Eine Einarbeitung der nationalen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz steht noch aus und soll 2010 nachgeholt werden.
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