SG Landshut: Kürzungen der AsylbLG-Leistungen für Alleinstehende verfassungswidrig – Widerspruch einlegen!
Seit Inkrafttreten der Änderungen im AsylbLG am 01.09.2019 werden alleinstehende Erwachsene in GUs behandelt wie Ehe-/Lebenspartner:innen und erhalten Leistungen nur noch nach der Regelbedarfsstufe 2. Das entspricht einer Kürzung von 10%. Das Sozialgericht Landshut...