Entscheidung des SG Osnabrück zu § 2 AsylbLG

RA Andreas Neuhoff (Osnabrück) übersandte uns  eine weitere Entscheidung zum Thema § 2 AsylbLG und zur Anrechnung von Zeiten des Bezugs höherwertigerer Leistungen auf die 48 Monats-Frist. Das SG Osnabrück hat festgestellt, dass entgegen...

Erläuterungen des NMI zu §2 AsylbLG

Erläuterungen des Niedersächsischen Innenministeriums vom 26.11.07 zur Rechtslage und zur Umsetzung des geänderten §2 AsylbLG – hier als pdf. Zu konstatieren ist eine restriktive Interpretation des Gesetzes. So ist bei der ßberprüfung der Leistungsfälle...

Leistungsumstellung § 2 AsylbLG

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 04.09.2007 die Kommunen verpflichtet, allen Flüchtlingen, die derzeit bereits Leistungen nach § 2 AsylbLG analog SGB XII erhalten, zuvor allerdings weniger als 48...
Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!