4.4 Soziale Sicherung

Wenn Sie noch nicht arbeiten oder wenn Ihr Arbeitseinkommen nicht ausreicht, haben Sie einen Anspruch auf Sozialleistungen: Entweder “Grundleistungen” nach §§ 3-4, 6-7 AsylbLG oder – nach jetzt 18 Monaten Leistungsbezug – Sozialleistungen nach...
Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!