Heft 137: Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung
Seit 2005 wird geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung ausdrücklich als ein Asylgrund anerkannt. „Eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe kann auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit...