Nächtlicher Hausarrest für Flüchtlinge „offensichtlich rechtswidrig“
Mit Beschluss vom 22.01.2018 (Az.: 13 ME 442/17) hat das Niedersächsische Oberverwaltungsericht entschieden, dass die Anordnung eines „nächtlichen Hausarrestes“ gegenüber Geflüchteten im Dublin-Verfahren „offensichtlich rechtswidrig“ ist, da dies einen „freiheitsbeschränkenden Charakter“ aufweise, für den...