Rechtsmittelfrist von einer Woche bei Dublin-Abschiebungen
Im Zuge der Anpassung des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) an die Qualifikationsrichtlinie der EU wird zukünftig im § 34a AsylVfG eine Frist von einer Woche festgeschrieben, um Rechtsmittel gegen eine Überstellung in ein anderes EU-Land im...