22.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG erhalten haben, hatten Sie bereits vorher eine Aufenthaltserlaubnis. Mit Ausstellung dieser Aufenthaltserlaubnis hat die Ausländerbehörde anerkannt, dass es für Sie aufgrund Ihrer...

23.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

In diesem Kapitel wird beschrieben, welche aufenthaltsrechtlichen Regelungen für die verschiedenen Flüchtlingsgruppen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 AufenthG gelten. Im Einzelnen sind das Flüchtlinge, die über ein Landesaufnahmeprogramm eingereist sind und eine Aufenthaltserlaubnis...

19.2 Recht auf Wiederkehr

Personen, die als Kinder schon einmal mit einem Aufenthaltsrecht in Deutschland gelebt haben, können unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 37 AufenthG erhalten. Sie haben einen Anspruch darauf, wenn seit der Ausreise noch...

19.3 Petition

Eine Petition ist kein Rechtsmittel, sondern ein Bittbrief, der sich an das zuständige Parlament, also den Niedersächsischen Landtag, richtet. Darin können Sie Ihre persönliche Situation schildern und um das bitten, was Ihnen am Herzen...
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