# Aufenthaltsrecht
23.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
In diesem Kapitel wird beschrieben, welche aufenthaltsrechtlichen Regelungen für die verschiedenen Flüchtlingsgruppen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 AufenthG gelten. Im Einzelnen sind das Flüchtlinge, die über ein Landesaufnahmeprogramm eingereist sind und eine Aufenthaltserlaubnis...
19.2 Recht auf Wiederkehr
Personen, die als Kinder schon einmal mit einem Aufenthaltsrecht in Deutschland gelebt haben, können unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 37 AufenthG erhalten. Sie haben einen Anspruch darauf, wenn seit der Ausreise noch...
19.3 Petition
Eine Petition ist kein Rechtsmittel, sondern ein Bittbrief, der sich an das zuständige Parlament, also den Niedersächsischen Landtag, richtet. Darin können Sie Ihre persönliche Situation schildern und um das bitten, was Ihnen am Herzen...
19.4 Rückkehr und Wiedereinreise zur Arbeit oder Ausbildung
Im Fall einer Rückkehr kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Wiedereinreise nach Deutschland mit einem Visum in Betracht, um hier zu arbeiten, eine Ausbildung aufzunehmen oder zu studieren oder um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz...
19.5 Sonstige Rückkehr oder Weiterwanderung
Wenn Ihnen konkret die Abschiebung droht, sollten Sie über die Möglichkeit einer Ausreise in Ihr Herkunftsland, gegebenenfalls auch die Weiterwanderung in einen dritten Staat nachdenken. Dann können Sie zumindest Ihre persönlichen Dinge in Ruhe...
19.6 Kirchenasyl
Die Unterbringung in einer religiösen Gemeinde, das Kirchenasyl, ist für einige Flüchtlinge der letzte Ausweg vor der akut drohenden Abschiebung. In der Regel wird der Flüchtlingen gewährte Schutz in Kirchen von den Behörden respektiert,...
19.7 Leben in der Illegalität
Um der Abschiebung zu entgehen, tauchen vermehrt Flüchtlinge unter und halten sich vor den Behörden versteckt. Wenn Sie darüber nachdenken, sollten Sie bedenken, dass ein Überleben in der Illegalität in Deutschland sehr schwer zu...
20. Abschiebungshaft, die Durchführung einer Abschiebung und deren Folgen
Treffen die in den Kapiteln 11 bis 19.6 geschilderten Konstellationen nicht auf Sie zu, haben Sie leider nicht mehr viele Möglichkeiten. Wenn Sie ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland bleiben, machen Sie sich damit auch strafbar....
21. Status von Flüchtlingen mit einer Fiktionsbescheinigung
Eine so genannte Fiktionsbescheinigung wird Personen ausgestellt, die sich in Deutschland aufhalten und die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis beantragt haben, wenn die Ausländerbehörde nicht gleich entscheiden kann oder will. Hierbei wird...