begrenzter „Spurwechsel“ durch jüngste Gesetzesänderungen
In eingeschränktem Umfang ist seit dem 23.12.2023 der sog. „Spurwechsel“, also der Wechsel aus dem Asylverfahren in eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, möglich. Auch der Zweckwechsel, also der Wechsel aus einer Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen...