Ergänzende Hinweise des niedersächsischen Innenministeriums zur Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
Im Rahmen des Integrationsgesetzes wurden 2016 auch die Regeln für Asylberechtigte (§ 25 Abs. 1 AufenthG) und anerkannte Flüchtlinge (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG) im Hinblick auf die Erteilung einer...