BVerfG: Abschiebung nur zur Sicherung der Abschiebung zulässig
Meldung vom Donnerstag den 14.06.2007 · noch keine Kommentare
Zur heute veröffentlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Pressemitteilung Nr. 65/2007 zum Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 2106/05) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:”Das Bundesverfassungsgericht hat es noch einmal auf den Punkt gebracht: Abschiebungshaft ist nur zur Sicherung der Abschiebung zulässig. Alle weitergehenden Interpretationen verkennen den Gesetzesvorbehalt in Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG. Danach darf die Freiheit der Person nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden. » Den ganzen Beitrag lesen…
