Gegen Ende diesen Jahres werden viele junge Volljährige, die vor 4 bis 5 Jahren im Alter von 16 Jahren (viele davon unbegleitet) nach Deutschland geflüchtet sind, 21 Jahre alt. Viele leben bereits 4 bis...
Wir freuen uns den Beginn des neuen Projektes für junge Geflüchtete des Flüchtlingsrats Niedersachsen mit euch und Ihnen teilen zu können: Das neue Projekt „Kenne deine Rechte – Perspektiven und Empowerment für junge Geflüchtete...
Projekt „Kenne deine Rechte“ für geflüchtete Jugendliche und junge Volljährige Du bist alleine nach Deutschland gekommen und fragst dich, welche Rechte du hier hast? Mit unseren Informationen und Beratung wollen wir dir Unterstützung und...
Kenne deine Rechte – Perspektiven und Empowerment für junge Geflüchtete in Niedersachsen Informationen zum Projekt für junge Geflüchtete: Du bist alleine nach Deutschland gekommen und fragst dich, welche Rechte du hier hast? Mit...
Dokumentation der Fachtagung der niedersächsischen IvAF-Projekte „Das Migrationspaket – eine erste Bilanz“ in der Akademie Waldschlösschen 17./18.09.2020 Die diesjährige IvAF-Fachtagung stand unter dem Eindruck anhaltender Coronabedingungen einerseits und dessen Auswirkungen für Geflüchtete in der...
Presseinformation, 21. August 2020 Gedenkaktionen heute und Samstag Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert Konsequenzen für zukünftige Polizeieinsätze und Verbesserungen in der Jugendhilfe Vor einem Jahr wurde der 19-jährige Aman Alizada, der ohne seine Eltern aus Afghanistan...
PRO ASYL und Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisieren: Deutschland verhindert Familienzusammenführung trotz katastrophaler Konsequenzen Das Recht auf Familienleben genießt nach dem Grundgesetz einen hohen Rang. In der Realität ist dieses Grundrecht jedoch für Schutzberechtigte und Flüchtlinge...
Abseits des Asylverfahrens gibt es weitere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung für (junge) Menschen, die nur geduldet bzw mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland leben. Das sog. Bleiberecht für Jugendliche und junge Heranwachsende nach § 25a...
Abseits des Asylverfahrens gibt es weitere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung für (junge) Menschen, die nur geduldet bzw mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland leben. Das sog. Bleiberecht für Jugendliche und junge Heranwachsende nach § 25a...