Am 19. November hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil festgestellt, dass zahlreichen syrischen Kriegsdienstverweigerern in Deutschland der Flüchtlingsstatus zu Unrecht verweigert wurde. Viele haben stattdessen subsidiären Schutz erhalten, was z.B. Einschränkungen beim Familiennachzug bedeutet.
Es können jetzt Asylfolgeanträge von syrischen Kriegsdienstverweigerern, denen in einem ersten Asylverfahren die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft versagt und lediglich subsidiärer Schutz wurde, gestützt auf das Urteil des EuGH vom 19. November 2020 gestellt werden.
Arbeitshilfe zum Verfahren
Die Arbeitshilfe, die die Rechtsanwältin Oda Jentsch für den Paritätischen Gesamtverband und den Paritätischen Berlin verfasst hat, soll dabei helfen, diese Fragen in der Beratungspraxis besser beantworten zu können:
Weitere Hinweise und Materialien
Auch PRO ASYL gibt dazu rechtliche Hinweise
PRO ASYL hat einen Musterschriftsatz zur Stellung von Asylfolgeanträgen für syrische Kriegsdienstverweigerer erstellt. Wir stellen den Musterschriftsatz in zwei Versionen zum Download zur Verfügung:für anwaltlich vertretene Antragsteller und Antragsteller ohne anwaltlichen Beistand.
Beide Musteranträge finden sich mit weiteren Hinweisen auch hier: https://www.proasyl.de/praktische-links-und-informationen/
Wichtig ist insbesondere die Einhaltung der Drei-Monats-Frist ab Kenntnisnahme von dem genannten Urteil des EuGH. Sicherheitshalber sollten die Anträge also bis zum 19. Februar 2021 gestellt werden!
Hinweis: Asylfolgeanträge können nach Auskunft des BAMF zunächst bis 14.02.2021 weiterhin schriftlich bei den zuständigen Außenstellen des BAMF gestellt werden (im Regelfall ist eine persönliche Folgeantragstellung vorgegeben).
Asylbewerber haben in Deutschland nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.Deutschkenntnisse erwerben,unsere Kultur zu respektieren und sich Arbeit zu suchen.Leider ist nur von Rechten die Rede.Das stört immer mehr Steuerzahler.