[§ 2 AsylbLG] Erst Bargeld – und jetzt wieder Gutscheine
Die Neufassung des § 2 AsylbLG sieht vor, dass sogen. Analogleistungen u.a. erst dann gewährt werden können, weil Leistungen nach §§ 1, 3 AsylbLG über einen Zeitraum von mindestens 48 Monaten gewährt worden sind....