Durchführungsanweisungen zur Beschäftigungsverfahren
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Durchführungsanweisungen zur Beschäftigungsverfahrensverordnung aktualisiert: Falls die Voraussetzungen vorliegen (vierjähriger ununterbrochener Aufenthalt und kein Arbeitsverbot nach § 11 BeschVerfV), muss die Zustimmung ohne Vorrangprüfung und ohne Lohnprüfung erfolgen. Dies...