24.2 Wohnen, Umziehen und Reisen

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG erhalten, können Sie sich selbst eine Wohnung suchen. Das Jobcenter bzw. das Sozialamt übernimmt dafür die Miete, solange Sie kein oder nur geringes eigenes Einkommen haben....

24.3 Arbeit und Ausbildung

Arbeit Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen.  Die Ausländerbehörde schreibt einen entsprechenden Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ in Ihre Aufenthaltserlaubnis. Auch eine selbstständige...

24.4 Soziale Sicherung

Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie Anspruch auf soziale Leistungen. Welche Sozialleistungen Sie erhalten können, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. Wenn Sie bereits längere Zeit gearbeitet haben, erhalten Sie unter Umständen das so...
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