6.3 Anderweitige Sicherheit vor Verfolgung
Seit dem Inkrafttreten des sog. Integrationsgesetzes am 06.08.2016 kann ein Asylantrag unzulässig sein, wenn ein Flüchtling in einem sonstigen Drittstaat vor politischer Verfolgung sicher war. Dies wird vermutet, wenn der sonstiger Drittstaat Ihnen einen...