# Asylverfahren
8.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
Wenn Sie nach Art. 16a Grundgesetz als “Asylberechtigte/r” anerkannt sind, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 AufenthG. Im Fall einer Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 AufenthG (Anerkennung als...
5.4 Ablehnung
Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, schreibt das Bundesamt: „1. Der Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wird abgelehnt. 3. Der Antrag auf Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter...
5.5 Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“
Eine für Sie besonders schlechte Entscheidung ist die Ablehnung als “offensichtlich unbegründet”. In diesem Fall droht Ihnen unmittelbar die Abschiebung. Bei einer Ablehnung als “offensichtlich unbegründet” steht im Bescheid: „1. Der Antrag auf Anerkennung...
5.6 Kein neues Asylverfahren nach dem Folgeantrag
Grundsätzlich kann man nach Ablehnung des ersten Asylantrags einen zweiten “Folgeantrag” stellen. In den meisten Fällen setzt sich das BAMF jedoch mit der Begründung des Antrags nicht auseinander, sondern entscheidet, dass sich die “Sach-...
6.1 Die Dublin-III-Verordnung: Regelungen für die Zuständigkeit für das Asylverfahren
Da ein Flüchtling innerhalb der europäischen Union nur in einem EU-Mitgliedstaat ein Asylverfahren durchlaufen soll, haben die Staaten der EU in der Dublin-III-Verordnung festgelegt, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Ist...
3.3 Voraussetzungen für die Feststellung von anderen („nationalen“) Abschiebungsverboten
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie nicht in Ihr Herkunftsland abgeschoben werden, auch wenn Sie weder als Asylberechtigte*r, Flüchtling noch als subsidiär Schutzberechtigte/r anerkannt wurden: Verbot der Abschiebung nach § 60 Abs. 5 AufenthG aufgrund...
3.4 Folgeantrag
Besonderheiten gelten, wenn Sie bereits früher einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben. Jeder weitere Asylantrag ist ein so genannter Folgeantrag. In diesem Fall prüft das BAMF zunächst, ob es Gründe gibt, die ein Wiederaufgreifen...
5.2 Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigte/r
Wenn die Anerkennung als Asylberechtigter und als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, dass Sie als subsidiäre Schutzberechtigter anerkannt werden (vgl. Kapitel 3.2). In diesem Fall kann das Bundesamt schreiben:...