# Asylverfahren
8.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
Wenn Sie nach Art. 16a Grundgesetz als “Asylberechtigte/r” anerkannt sind, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 AufenthG. Im Fall einer Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 AufenthG (Anerkennung als...
Block C: Status und Perspektiven insbesondere nach negativem Abschluss eines Asylverfahrens
Einführung Wenn das Asylverfahren definitiv negativ beendet ist, also die Entscheidung unanfechtbar geworden ist, werden Flüchtlinge aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb kurzer Zeit (in der Regel einem Monat) zu verlassen. Ihre Aufenthaltsgestattung, die für...
6.2 Schutzgewährung in anderem EU-Mitgliedsstaat (sog. Anerkannten“-Fällen)
Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat internationalen Schutz, d.h. die Flüchtlingsanerkennung bzw. subsidiären Schutz erhalten haben, ist der Asylantrag in Deutschland unzulässig. Ihnen wird die Abschiebung in das Land, das den Schutz gewährt hat,...
5.4 Ablehnung
Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, schreibt das Bundesamt: „1. Der Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wird abgelehnt. 3. Der Antrag auf Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter...
5.5 Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“
Eine für Sie besonders schlechte Entscheidung ist die Ablehnung als “offensichtlich unbegründet”. In diesem Fall droht Ihnen unmittelbar die Abschiebung. Bei einer Ablehnung als “offensichtlich unbegründet” steht im Bescheid: „1. Der Antrag auf Anerkennung...
5.6 Kein neues Asylverfahren nach dem Folgeantrag
Grundsätzlich kann man nach Ablehnung des ersten Asylantrags einen zweiten “Folgeantrag” stellen. In den meisten Fällen setzt sich das BAMF jedoch mit der Begründung des Antrags nicht auseinander, sondern entscheidet, dass sich die “Sach-...
6.1 Die Dublin-III-Verordnung: Regelungen für die Zuständigkeit für das Asylverfahren
Da ein Flüchtling innerhalb der europäischen Union nur in einem EU-Mitgliedstaat ein Asylverfahren durchlaufen soll, haben die Staaten der EU in der Dublin-III-Verordnung festgelegt, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Ist...
3.3 Voraussetzungen für die Feststellung von anderen („nationalen“) Abschiebungsverboten
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie nicht in Ihr Herkunftsland abgeschoben werden, auch wenn Sie weder als Asylberechtigte*r, Flüchtling noch als subsidiär Schutzberechtigte/r anerkannt wurden: Verbot der Abschiebung nach § 60 Abs. 5 AufenthG aufgrund...