3.4 Folgeantrag

Besonderheiten gelten, wenn Sie bereits früher einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben. Jeder weitere Asylantrag ist ein so genannter Folgeantrag. In diesem Fall prüft das BAMF zunächst, ob es Gründe gibt, die ein Wiederaufgreifen...

2.3 Nach der Anhörung

Nach der Anhörung entscheidet das Bundesamt über Ihren Asylantrag. Diese Entscheidung erhalten Sie einige Zeit nach Ihrer Anhörung mit der Post. Üblich ist, dass Sie Ihre Post in der Postausgabestelle der Erstaufnahmeeinrichtung (LAB) abholen...
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